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Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen fordern die Bauministerkonferenz und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen und durch flankierende Maßnahmen eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines Designs für alle zu gewährleisten. Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der gleich- berechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Unter den Bedingungen der UN-Behindertenrechtskonvention darf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe nicht weiter an unzugänglichen baulichen Voraussetzungen scheitern. Unzugänglichkeit und unzureichende Nutzbarkeit von baulichen Anlagen schließt auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung immer mehr Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Mangelnde Barrierefreiheit gefährdet die Selbstbestimmung und Selbstversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen und muss als besonders gravierender und dauerhafter gesellschaftlicher Diskriminierungstatbestand gewertet werden.
Mit der Umsetzung dieser Forderungen werden die Weichen dafür gestellt, dass der Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar gemacht und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erhoben wird.
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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