Springen Sie direkt:
Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. begrüßt den Plan der Bundesregierung, die Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in Ost und West zu vereinheitlichen.
Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: Damit wird 20 Jahre nach der Deutschen Wiedervereinigung ein längst überfälliger Schritt nachgeholt. Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. hat sich bereits seit 1990 für diese Angleichung auf Bundesebene eingesetzt.
Von der Angleichung der Leistungen profitieren neben den Kriegsopfern und den Opfern des SED-Regimes auch Opfer von Gewalt und Wehrdienst- und Zivildienstopfer. Möglich wird die Angleichung, nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 17/5311) mit einer parteiübergreifenden Mehrheit beschlossen hat.
Horst Wehner fordert nun, dass der Gesetzesentwurf nach der Beschlussfassung durch den Bundestag zügig umgesetzt wird, auch im Hinblick auf das zum Teil hohe Alter der Betroffenen im Bereich der Kriegsopfer.
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
Elisenstraße 12, 0911 Chemnitz
Telefon 0371-334029
Fax 0371-334033
mosig@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/presse/vdk-pressemeldungen/25540/angleichung_der_entschaedigungsleistungen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.