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Der Antrag auf Feststellung Pflegebedürftigkeit bzw. Leistungen der Pflegeversicherung ist bei der Pflegekasse gestellt. Und nun kündigt sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung an. Was heißt das eigentlich und was sollte man beachten?
Nach Eingang Ihres Antrages auf Feststellung Pflegebedürftigkeit bzw. Leistungen der Pflegeversicherung beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Die Begutachtung findet in Ihrem Wohnbereich statt. Sollten Sie dies ablehnen, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen ablehnen.
Die Pflegepersonen, also diejenigen, die Sie pflegen, sollten unbedingt anwesend sein. Wenn Sie und/oder Ihre Pflegepersonen an dem vorgeschlagenen Termin keine Zeit haben, verschieben Sie den Termin einfach telefonisch. Für den Hausbesuch des MDK bzw. des Gutachters sollten Sie folgende Dinge zusammensuchen und bereit legen:
Für das Gespräch mit dem Gutachter ist es gut, sich im Vorfeld schon einmal Notizen zu machen, was Sie an einem normalen Tag noch selbständig erledigen können und wobei Sie Hilfe durch andere benötigen. Auch sollten Sie notieren, wo in Ihrem Tagesablauf Probleme sind und wie nach Ihrer Meinung Ihre Versorgung verbessert werden könnte.
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den folgenden sechs Bereichen:
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Zu jedem erfragten Sachverhalt innerhalb der sechs Bereiche werden Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist bzw. Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung. Die innerhalb eines Bereiches vergebenen Punkte werden zusammengezählt. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein; beispielsweise „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent oder „Mobilität“ mit 10 Prozent. Aus dem Gesamtpunktwert wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet.
Bitte verharmlosen oder beschönigen bzw. übertreiben Sie nichts, sondern schildern Sie alles wahrheitsgemäß. Sie sollten sich nicht extra fein herrichten, da der Gutachter eine natürliche Situation vorfinden sollte. Beachten Sie, dass der Gutachter beim Hausbesuch z. B. bereits darauf achten wird, ob Sie selbst die Tür öffnen, wie Sie gekleidet sind und wie stark Ihr Händedruck ist. Auch können Sie anbieten, in den Bereichen, in denen Sie Hilfe benötigen, dies dem Gutachter vorzuführen.
Wichtig ist auch, dass die Personen, die Sie pflegen, bei der Begutachtung anwesend sind, um Sie zu unterstützen. Im Gespräch können Sie und Ihre Pflegepersonen sich auf die vorbereiteten Unterlagen und Notizen stützen. Um die Einschätzung des Gutachters später nachvollziehen zu können, sollten Sie nicht auf die Übersendung des Gutachtens verzichten, wenn Sie danach gefragt werden.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste VdK-Geschäftsstelle. Alle Informationen von dieser Website gibt es auch hier zum Herunterladen:
Hinweisblatt des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. für die Begutachtung durch den MDK
Auf dem Internetportal des Medizinischen Dienstes (MDK) finden Betroffene und Angehörige alle Informationen zu den Änderungen in der Pflege.
Unter www.pflegebegutachtung.de stehen aktuelle Informationen und Serviceangebote bereit.
Neu ist darüber hinaus auch ein Erklärfilm zur neuen Begutachtung unter dem Titel "Von der Pflegestufe zum Pflegegrad - so funktioniert es". In dem dreiminütigen Film wird gezeigt, wie das neue Begutachtungsverfahren seit 1.1.2017 funktioniert.
Ein Informationsblatt des MDK zur neuen Pflegebegutachtung können Sie hier herunterladen:
Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Pflegebegutachtung seit 1.1.2017
Schlagworte Pflege | Begutachtung | MDK
„Pflege zu Hause. Was muss ich wissen?“ - Alles, was Sie auf die Nächstenpflege vorbereitet.
Stand: Mai 2022. © Sozialverband VdK Deutschland
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