Pflege
Der Sozialverband VdK Sachsen fordert Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Pflege, die die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen sichert. Außerdem macht der VdK sich für pflegende Angehörige stark, damit diese mehr Anerkennung, mehr finanzielle Unterstützung und mehr Hilfe erhalten.
Ab 1. November 2022 gilt die Regelung, dass Begleitpersonen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten müssen. |
weiterWann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Pflege-Broschüre gratis herunterladen und voraussichtlichen Pflegegrad berechnen! |
weiterZu Verspätungen kann es für viele Heimbewohner im Januar 2022 kommen, wenn sie weiterhin den vollen pflegebedingten Eigenanteil zahlen müssen, obwohl ab 01.01.2022 die Zuschussregelung greifen soll. |
weiterFür die große VdK-Pflegestudie hatte der Sozialverband VdK Mitglieder und Interessierte im April und Mai zu einer Online-Umfrage aufgerufen. |
weiter30.08.2021
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Pflegebedürftige die Versorgung, auf die sie Anspruch haben, auch erhalten. |
weiter05.07.2021
Durch das Pflegestärkungsgesetz II haben sich für pflegende Angehörige die Bestimmungen für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung verändert. |
weiterWie bereite ich mich oder meinen Angehörigen auf die Begutachtung durch den MDK vor - der VdK gibt Tipps und Hinweise. |
weiterDrei der größten deutschen Pflegekassen bieten seit Kurzem eine Beratung pflegender Angehöriger via Internet an. |
weiterDas Bundessozialgericht hat geurteilt, dass im Rahmen des Zuschuss-Höchstbetrags von derzeit 4.000 Euro auch Reparaturkosten übernommen werden können. |
weiterDie Richter des Bundesgerichtshofes haben entschieden, dass Pflegeheime bzw. andere Wohn- und Betreuungseinrichtungen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen dürfen. |
weiterDie Richter am Bundessozialgericht urteilten, dass die Krankenkasse AOKplus die Kosten für das An- und Ausziehen eines Stützverbandes übernehmen muss. |
weiter | juris.de