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Die Krankenversicherung der Rentner (kurz KVdR) ist die Pflichtversicherung von Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der KVdR werden Sie nur versichert, wenn Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Ihre zu zahlenden Beiträge in der KVdR werden im Wesentlichen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungsbezügen berechnet und direkt von der Rente abgezogen.
Bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie einen Mindestbeitrag. Außerdem werden auch weitere Einkünfte bei der Beitragsberechnung herangezogen. Die Beiträge zahlen Sie selbst an die Krankenkasse.
Eine Gesetzesänderung ermöglicht Eltern ab 01.08.2017 einen leichteren Zugang zur
Krankenversicherung der Rentner. Es werden Ihnen pro Kind drei Jahre in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens angerechnet. Dies gilt auch, wenn Sie schon länger Rente beziehen.
Sie haben ab 01.08.2017 möglicherweise Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. Damit könnten Sie dann möglicherweise monatliche Krankenversicherungsbeiträge einsparen.
Bitte bringen Sie zur Beratung Ihren letzten Rentenbescheid mit allen Anlagen mit. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste VdK-Beratungsstelle. Bitte beachten Sie, dass dieses Ausführung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Schlagworte Rente | Krankenversicherung | Krankenversicherung der Retner
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