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Zum 1. Januar 2016 sollen die bisher gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigung) durch neue Formulare ersetzt werden.
Bei den bisher verwendeten Formularen war es so, dass nach dem Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall keine AU-Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt werden kann. Statt dessen verwendet der Arzt einen sogenannten "Auszahlschein". Wurde dieser jedoch nicht rechtzeitig vom Versicherten an die Krankenkasse gesendet oder zu spät vom Arzt ausgestellt, kam es in vielen Fällen zum Wegfall des Krankengeldes.
Ab 1. Januar 2016 werden die bisherige AU-Bescheinigung und der Auszahlschein in einem Formular vereint. Das bedeutet, dass auch im Krankengeldbezug das Formular in den Arztpraxen vorliegt und leicht am PC durch den Arzt ausgefüllt werden kann.
Zudem erhält der Versicherte einen eigenen Durchschlag für seine Unterlagen, und kann damit jederzeit nachvollziehen, wann die neue AU-Bescheinigung ausgestellt werden muss. Dies soll Unterbrechungen in der Krankschreibung und den damit verbundenen Wegfall des Krankengeldes verhindern.
Schlagworte Arbeitsunfähigkeit | AU-Bescheinigung
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