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Für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 1. April 2013 eine zusätzliche Vergütung.
Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigen einer Pflegestufe zugeordnet sind, Eingliederungshilfe erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.
Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte erhalten in diesen Fällen zusätzlich zu den Besuchsgebühren und dem Wegegeld eine Vergütung für die Versorgung in häuslicher Umgebung oder in Einrichtungen. Die zusätzliche Leistungsposition soll dem erhöhten personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand für die aufsuchende Betreuung Rechnung tragen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen erweitert.
Gegenwärtig erfolgt in etwa 700.000 Fällen eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung. Dabei handelt es sich aber weitgehend um einen freiwilligen und nicht gesondert vergüteten Service der jeweiligen Zahnärzte. Das Bundesgesundheitsministerium geht aufgrund der neuen Vergütungsoptionen von einem Anstieg der Fallzahlen auf jährlich ca. 1,5 Millionen Fälle aus. Die Neuregelungen sind mit Mehrkosten für die Krankenkassen in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro verbunden.
Schlagworte Zahnärztliche Versorgung
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