Springen Sie direkt:
Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.
Die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks wird in Sachsen ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt.
Unter dem folgenden Link finden Sie alle Formulare und die wichtigsten Hinweise:
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt kostenfrei alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme und Fragen zum Online-Antrag haben.
Unterstützung erhalten Sie in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen. Hier finden Sie den Link zum Angebot:
Schlagworte Unterstützung | VdK | Härtefallhilfe
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/generationen/unterstuetzung/86107/haertefallhilfe_fuer_oel_und_andere_energieformen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.