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Seit 1. August 2013 haben auch Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kita oder bei einer Tagesmutter. Ziel der Einführung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Betreuung zu Hause wird ab 1. August 2013 mit dem Betreuungsgeld finanziell unterstützt: Eltern erhalten dafür zur Zeit 100 Euro pro Monat für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr, ab 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.
In Sachsen gibt es nach Schätzung der Bertelsmann Stiftung einen Bedarf für 52,5 Prozent der Kinder, ein Betreuungsplatz ist für 46,6 Prozent der Kinder vorhanden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist unter anderem, ob auch eine Tagesmutter den Anspruch auf den Kitaplatz ersetzen kann und welche Entfernungen bis zum Betreuungsort zumutbar sind.
Weitere Information finden Sie hier:
www.kita.de
Schlagworte Kita-Anspruch
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