Generationen

Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket

Nach 2 Jahren Bildungs- und Teilhabepaket wurde deutlich, dass die Leistungen in der Praxis schwer zu beantragen sind und viele Familien die Leistungen deshalb nicht in Anspruch nehmen.

Deshalb tritt am 1. August 2013 eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einfacher und schneller beantragt werden können.

Schulausflug und Klassenfahrt
Die Ausgaben für einen Schulausflug oder eine Klassenfahrt können ab August direkt als Geldleistung, und nicht wie bisher nur als Kostenübernahme gezahlt werden. Der Vorteil: Wird ein Ausflug oder eine Klassenfahrt ohne einen "Anbieter" organisiert, können nun auch hilfebedürftige Kinder ohne Probleme mitfahren.

Schülermonatsfahrkarte
Neu ist auch, dass der Eigenanteil für die Schülermonatsfahrkarte auf 5 Euro angesetzt wird (da diese ja auch für andere Fahrten als zur Schule und zurück genutzt werden kann). Bisher wurde nach einer komplizierten Berechnung ein „zumutbarer Eigenanteil“ ausgerechnet. Im Einzelfall kann das Jobcenter auch einen anderen Betrag festlegen.

Teilhabeleistung wird flexibler
Nach der Gesetzesänderung können die 10 Euro, die Kinder aus einkommensarmen Familien für bestimmte Aktivitäten erhalten, über längere Zeiträume angespart oder auch im Voraus für einen gesamten Bewilligungszeitraum gezahlt werden. Hintergrund ist, dass Kosten oft pro Quartal oder halbjährlich anfallen oder auch völlig unabhängig vom Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Auch für die Teilhabe nötige Ausstattung (zum Beispiel Fußballschuhe oder Sportkleidung) kann jetzt von den 10 Euro finanziert werden. Bisher konnte der Betrag nur für die eigentliche Leistung (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag im Verein) genommen werden.

Unverändert bleibt, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen nur auf Antrag ausgezahlt werden und in den meisten Fällen die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen gewährt werden.

Schlagworte Bildungs- und Teilhabepaket

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