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Am 21. Juni 2019 wurde das Weiterentwicklungsgesetz zum E-Government für den Freistaat Sachsen veröffentlicht.
E-Government umfasst den Austausch von Informationen, die Kommunikation bzw. auch die Zusammenarbeit mit Hilfe von digitalen Technologien z. B. zwischen Behörden oder auch mit Bürgern. Das bisher in Sachsen gültige E-Government-Gesetz, welches seit 2014 gültig ist, musste aufgrund einer EU-Richtlinie weiterentwickelt werden.
VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner kritisiert: „Leider hat die Staatsregierung die Chance verpasst, mit der notwendigen Anpassung das E-Government-Gesetz gleich auch für die Menschen mit Behinderungen zu konkretisieren. Es wurde lediglich festgelegt, dass es eine schrittweise barrierefreie Gestaltung der elektronischen Kommunikation für Behörden geben wird. Das geht uns als Sozialverband VdK Sachsen nicht weit genug. Wir fordern eine Klarstellung, bis zu welchem Zeitpunkt die schrittweise Umsetzung beendet ist. Nur so kann eine vollständige selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sichergestellt werden.“
Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist der Gesetzgeber verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Verwaltung zu schaffen und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien, die elektronisch bereit gestellt werden oder zur Nutzung offen stehen, zu ermöglichen.
Schlagworte Kommunikation | E-Government | Barrierefreiheit
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