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Am 6. Mai fand im Plenarsaal des Sächsischen Landtages eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages statt. Auf der Tagesordnung standen die Gesetzentwürfen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zum Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen.
Zu diesen Gesetzentwürfen nahm VdK-Landesgeschäftsführer Ralph Beckert Stellung. Er legte dar, dass es der VdK sehr bedauert, dass die Gesetzentwürfe erst zum Ende der jetzigen Legislaturperiode zur Diskussion gestellt wurden. Im Sinne einer gelebten Partizipation von Menschen mit Behinderungen wäre ein sehr viel früheres Einbringen eines Gesetzentwurfes durch die Staatsregierung wünschenswert, wenn nicht sogar verpflichtend gewesen. Er kritisierte, dass das vorliegende Gesetz in wesentlichen Teilen eher ein Handlungsleitfaden für die Behörden und untergeordneten Strukturen des Freistaates Sachsen ist. Für ein umfassendes Sächsisches Inklusionsgesetz müsste das Gesetz weitergehende Regelungen zur Achtung der Vielfalt der Behinderungen, einer Chancengleichheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie eine Gleichberechtigung auch in Bildung und Arbeit sowie Kunst, Kultur und Sport enthalten.
Als einen weiteren Schwerpunkt stellte er dar, dass der VdK die Regelung in Paragraph 18 des Gesetzes zur Barrierefreiheit von Dienstgebäuden, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen grundsätzlich positiv bewertet. Die darin enthaltene Ausnahmeregelung ist jedoch aus Sicht des VdK jedoch ersatzlos zu streichen. Diese Regelung schafft eine Möglichkeit, ohne konkrete Prüfungen von der Schaffung der Barrierefreiheit abzuweichen und damit Menschen mit Behinderungen auch von einer möglichen Beschäftigung auszuschließen.
Der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG) bewertete Ralph Beckert als umfassender, da die Anliegen und Themen der Inklusion gut herausgearbeitet wurden und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.
Abschließend signalisierte Ralph Beckert, dass der VdK als größte Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung in Sachsen den Weg von dem bestehenden Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz tatkräftig unterstützen wird.
Mosig
Schlagworte Anhörung | Sächsischer Landtag | Inklusionsgesetz | Ralph Beckert
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