Springen Sie direkt:
Stephan Pöhler, der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat am 28. September dem Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Sozialministerin Barbara Klepsch seine Überlegungen für ein Sächsisches Inklusionsgesetz vorgestellt.
Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend, die Sächsische Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik zu beraten, sieht Pöhler damit eine Diskussionsgrundlage, um das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben, das Sächsische Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterzuentwickeln, umzusetzen.
„Ich freue mich auf die nun anstehenden Abstimmungen und Konsultationen mit den Verbänden und eine breite Beteiligung der Menschen mit Behinderungen“, so Pöhler.
Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz.
Richtschnur seiner Überlegungen sind die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese beinhalteten auch einen besonderen Fokus auf Kinder und Eltern mit Behinderungen sowie die Abschaffung pauschaler Wahlrechtsausschlüsse. Gleichfalls gelte es, die Strukturen für die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.
„Wenn wir in Sachsen die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend und sozialräumlich umsetzen wollen, kommen wir an einer Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes nicht vorbei.“, so Pöhler weiter.
Der Beauftragte ist überzeugt, dass mit dem neuen Inklusionsgesetz diverse weitere Gesetzesänderungen verbunden sein müssen, um ein Mehr an gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Ralph Beckert, Vorsitzender des Sächsischen Landesbeirates, begrüßte die Initiative von Stephan Pöhler und hofft, dass nun in Sachsen ein weitere wichtiger Schritt für die Belange der Menschen mit Behinderung gegangen werden kann. Dabei sollten auch wichtige Erkenntnisse einfließen, die in den vergangenen Jahren gesammelt wurden.
Am 1. Dezember hat der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, ein Online-Beteiligungsportal zu seinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz gestartet:
PM
Schlagworte Sächsisches Inklusionsgesetz | Pöhler | Sächsischer Landesbeirat | SLB
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/behinderung/73932/eckpunkte_saechsisches_inklusionsgesetz":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.