Springen Sie direkt:
Für ein Kind mit einer Behinderung können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne Altersbeschränkung Kindergeld erhalten.
Voraussetzung ist, dass das Kind aufgrund seiner Behinderung nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Das Merkblatt "Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung" von Rechtsanwältin Katja Kruse gibt den Eltern Tipps und Hinweise, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Kindergelds gegeben sind, denn häufig lehnen die Familienkassen den Antrag auf Kindergeld zu Unrecht ab.
Dazu sind im Merkblatt auch Vordrucke hinterlegt, mit denen gegen solche falschen Entscheidungen vorgegangen werden kann.
Das Merkblatt wird vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) herausgegeben. Es steht zum Herunterladen auf der Seite www.bvkm.de im Internet bereit.
Schlagworte Kindergeld | Kinder mit Behinderung
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/behinderung/71456/kindergeld_fuer_erwachsene_mit_behinderung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.