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Am 18. Juni 2014 entschieden die Richter am Bundessozialgericht, dass gehörlose Menschen einen Anspruch darauf haben, dass ihre Krankenkasse spezielle Rauchwarnmelder bezahlen.
Verhandelt wurde der Fall eines schwerhörigen Mannes, dem vom Arzt ein Brandwarnmeldesystem mit Lichtsignalen verordnet worden war, und dessen Krankenkasse dieses nicht bezahlen wollte. Die Krankenkasse berief sich darauf, dass diese Warnmeldeanlage kein "Grundbedürfnis" sei (Az.: B 3 KR 8/13 R).
Die Richter urteilten zu Gunsten des Klägers, da die Rauchmelder sicherheitsrelevant seien und zudem mittlerweile in dreizehn Bundesländern auch in der Bauordnung vorgeschrieben.
Auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt die Entscheidung: www.behindertenbeauftragte.de
Das Urteil des Bundessozialgerichts finden Sie zum Nachlesen unter dem folgenden Link: juris.bundessozialgericht.de
Schlagworte Rauchwarnmelder | gehörlos
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