Behinderung

Bundessozialgericht urteilt: Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung darf nicht gekürzt werden

Die Richter des Bundessozialgerichts haben entschieden, dass volljährigen behinderten und pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern auch dann der volle Regelsatz der Sozialhilfe zusteht, wenn sie in einer Wohngemeinschaft oder bei ihren Eltern wohnen.

Symbolfoto: Ein Richterhammer mit einem Paragraphen-Zeichen darauf
© Thorben Wengert/pixelio.de

Dabei ist nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird. Es genügt auch, dass der behinderte Mensch einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person – gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil – führt, die nicht sein Partner ist. Lediglich wenn keinerlei Haushaltsführung beim Zusammenleben mit einer anderen Person festgestellt werden könne, kann die Sozialhilfe gekürzt werden (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R).

Von einer gemeinsamen Haushaltsführung wird gesprochen, wenn sich die Bewohner gemeinsam im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit am Haushalt beteiligen. Dabei ist nicht entscheidend, wie ausgeprägt die individuellen Fähigkeiten der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft sind.

Eine Kürzung der Sozialhilfe auf die sogenannte "Regelbedarfsstufe 3" (80 Prozent) ist nur erlaubt, wenn der Sozialhilfeempfänger im Zusammenleben mit einer anderen Person keinerlei Beitrag zur Haushaltsführung leistet. Diesen Nachweis muss das Sozialamt dann aber auch erbringen.

Geklagt hatte eine pflegebedürftige (mittlerweile verstorbene) Frau, die zu einer Freundin gezogen war. Die Freundin pflegte die Sozialhilfeempfängerin in ihrer Wohnung und kam auch weiterhin alleine für die Miete auf. In den beiden anderen Fällen lebten die zwei geistig behinderten Kläger noch bei ihren Eltern.

Das Bundessozialgericht stellte in allen drei Fällen fest, dass die pauschale Kürzung der Sozialhilfe um 20 Prozent nicht gerechtfertig ist und verwiesen die Fälle an die Vorinstanzen zurück. Abzuwarten bleibt, wie diese nun entscheiden werden.

Schlagworte Sozialhilfe | Urteil

VdK-TV: Ausnahmen für schwerbehinderte Autofahrer in der Umweltzone

Bestimmte Fahrzeuge dürfen auch ohne die grüne Umwelt-Plakette in die Stadt, darunter schwerbehinderte Autofahrer - allerdings nur mit bestimmten Merkzeichen. Was gilt in Zukunft für Dieselfahrzeuge?


VdK-Pressemeldungen
Rollstuhlfahrer wartet vor einer Treppe
Aufgrund der hohen Resonanz wird das Programm „Lieblingsplätze für alle“ ab 2020 fortlaufend aufgelegt. Bisher wurde jedes Jahr neu entschieden, ob das Programm wieder angeboten wird.
Parkerleichterungen
Hinweisschild auf Behindertenparkplätze
Nach dem Beispiel des Saarlandes fordert der VdK auch in Sachsen die Erweiterung des Personenkreises, der die Behindertenparkplätze nutzen darf.

Rechtsberatung
Symbolfoto: Mehrere kleine Figürchen, die durch Schnüre miteinander vernetzt sind
Der Sozialverband VdK Sachsen berät in über 40 Beratungsstellen zu allen sozialen Fragen und Problemen - hier finden Sie alle Adressen.
VdK-Pressemeldungen
Motiv der Kampagne "Weg mit den Barrieren!". Bildbeschreibung: Auf der linken Seite ein Foto eines Astronauten auf dem Mond und der Text "1969 - Der erste Mensch betritt den Mond." Auf der rechten Seite der Text: "2018 - Rollstuhlfahrer kommen nicht mal in den Zug. Wir sollten weiter sein. Weg mit den Barrieren! Unterstützen Sie uns. www.weg-mit-den-barrieren.de"
Am 12. Januar startet der Sozialverband VdK deutschlandweit seine Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ und will damit für eine umfassende Barrierefreiheit in Bund, Ländern und Kommunen kämpfen.
VdK-TV
Ausschnitt der Startseite der VdK-TV-Plattform
Im Videoportal des VdK finden Sie mehr als 100 Filme rund um die Themen Pflege, Gesundheit, Behinderung, Rente, Sozialrecht, Arbeitsmarkt und viele mehr!
Soziale Dienste
Kind spielt im Kindergarten mit bunten Spielwürfeln
Der Sozialverband VdK Sachsen ist Träger von dreizehn Kindertageseinrichtungen. Hier spielen, lachen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen.
Kooperationen
Taschenrechner liegt auf Münzen und Geldscheinen
Der Sozialverband VdK Sachsen arbeitet mit einigen Kooperationspartnern zusammen, um die Interessen seiner Mitglieder effektiv umzusetzen.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.