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Am 31.03.2013 fand im Haus an der Kreuzkirche Dresden die jährliche Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen statt. In diesem Jahr stand diese unter dem Thema „UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland seit 5 Jahren geltendes Recht – Eine Bilanz“.
Nach einem Resümee des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention vor 5 Jahren in Deutschland und auch in Sachsen durch Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sah auch Jochen Schnabel, Leiter des Referates „Soziales Engagement, Teilhabe behinderter Menschen“ im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die Position und Möglichkeiten des Behindertenbeauftragten und des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Im Anschluss begrüßte der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Sachsen, Horst Wehner, das Bekenntnis des Ministeriums, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichend die Belange der UN-BRK berücksichtigen.
Weiterhin begrüßte er ausdrücklich die Erstellung lokaler Teilhabepläne, da diese ein Ausdruck der kommunalen Eigenverantwortung sind und unmittelbar auch Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger in der Kommune haben. Gleichzeitig forderte er die Kommunen, welche noch keine Überlegungen für einen lokalen Teilhabeplan haben, auf, sich gemeinsam mit den Akteuren vor Ort daran zu beteiligen.
Als Schwerpunkt seiner Bilanz setzte Horst Wehner auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen. Hier führte er aus, dass trotz zahlreicher Bemühungen und Projekte auf Landesebene, insbesondere der Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen, nach wie vor Menschen mit Behinderung nicht so stark vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren wie nicht behinderte Menschen. So ist festzustellen, dass in Sachsen im Februar 11.458 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet waren, was einer Steigerung um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entsprach, wohingegen sich der Bestand an Arbeitslosen Menschen im gleichen Zeitraum um 5,7 Prozent reduzierte.
Als Gründe führte Horst Wehner unter anderem bürokratischen Hürden an, die es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen die Einstellung von Menschen mit Behinderung erschweren würden. Weiterhin sieht er in der fehlenden Barrierefreiheit in vielen Gebäuden eine Hemmschwelle für die Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderung. Aber auch die Barrieren in den Köpfen müssten weiter abgebaut werden, da noch all zu oft eine defizitäre Sichtweise auf Menschen mit Behinderung dominiert, anstatt über Potenziale zu reden.
Als Forderungen formulierte er, dass die Herstellung von Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung für Inklusion auch im Bereich Arbeit und Beschäftigung sei und ebenso ein „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz)” einzuführen ist, in welchem der UN-BRK Rechnung getragen werde.
Schlagworte UN-Behindertenrechtskonvention
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