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Einen interessanten Fall verhandelte das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 15 KR 4576/11). Strittig war die Übernahme der Kosten für eine teure Handprothese durch eine Krankenkasse. Klägerin war eine junge Frau, die ohne linke Hand und linken Unterarm geboren wurde. Diese beantragte bei der Krankenkasse eine spezielle Unteramrprothese, bei der fünf Finger bewegt werden konnten, um den behinderungsbedingten Nachteil optimal ausgleichen zu können und die rechte Hand zu entlasten.
Die Krankenkasse wollte jedoch nur eine Prothese bewilligen, mit der 3 Finger bewegt werden können, die jedoch für viele Alltagsbewegungen nur eingeschränkt benutzt werden kann.
Dagegen ging die junge Frau gerichtlich vor und erhielt ein positives Urteil von den Heilbronner Richtern: Die Krankenkasse muss die teurere Spezialprothese bezahlen, da diese echte Vorteile und nicht nur mehr Komfort bietet. Wichtig ist also, dass der Betroffene durch die teurere Prothesenversorgung einen besseren Nachteilsausgleich erfährt.
Schlagworte Krankenkasse | Prothese
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