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Strittig war die Übernahme von Kosten für einen Gebärdensprachkurs für die Eltern eines Mädchens mit einer Hörbehinderung.
Das siebenjährige Mädchen selbst bekam den Kurs vom Sozialhilfeträger bezahlt. Die Eltern mussten den Gebärdensprachkurs jedoch auf eigenen Kosten beuschen - zu Recht, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied (Az.: L 7 SO 4642/12).
Demnach stehen Eingliederungshilfen nur dem Menschen mit Behinderung selbst zu, nicht aber Angehörigen.
Schlagworte Gebärdensprachkurs
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