Behinderung

Notruf-Fax und SMS für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Was ist ein Notruf-Fax?
Das Notruf-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können.

Was muss beachtet werden?
Das Notruf-Fax wird als blanko-Dokument bereitgestellt. Die jeweiligen Ansprechpartner für die Polizei, die Feuerwehr und für den Notarzt für die Fax-Notrufe finden Sie untenstehend als Download. Aus diesen Übersichten können sich gehörlose bzw. hörbehinderte Menschen die für ihren Wohnort zuständigen Dienststellen entnehmen und entsprechend die Rufnummern in das Notruf-Fax eintragen.

  • Bitte beachten Sie, dass das bereitgestellte Notruf-Fax nur für gehörlose bzw. hörbehinderte Bürger des Freistaates Sachsen gilt!
  • Sollten Sie Bürger eines anderen Bundeslandes sein, gelten die jeweils dort bereitgestellten Notruf-Faxe!
  • Diese Notruf-Faxe ersetzen für nicht behinderte Bürger keinesfalls die üblichen Notrufnummern.

Wie funktioniert das?
Das Notruf-Fax soll wie es der Name schon sagt, per Fax an die jeweils zuständige Polizeidienststelle "gefaxt" werden. Dazu ist es notwendig, es vorab auszudrucken und per Hand mit den notwendigen Daten zu versehen. Es sollte dann immer parat liegen, um es im Notfall auch abschicken zu können. Die Nummer der zuständigen Polizeidienststelle sollte zusätzlich im Faxgerät vorgespeichert werden. Diese Verfahrensweise ist mit dem Vorstand des Gehörlosenverbandes des Freistaates Sachsen abgestimmt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V.
Geschäftsstelle Carolinenstraße 10, 01097 Dresden

Telefon: 0351 - 804 18 79
Telefax: 0351 - 803 07 72
kontakt@deaf-sachsen.de


Notruf-SMS für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Die sächsische Polizei bietet für Menschen mit einer Hörbehinderung einen besonderen Service an. Notfälle können per SMS an die Polizei gemeldet werden. Um Gehörlose über diese Möglichkeit in geeigneter Form infomieren zu können, hat der Landesverband in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Polizei ein Faltblatt entworfen.

Wie funktionierts?
Wer hörbehindert ist und dringend polizeiliche Hilfe benötigt, weil er oder andere Personen in Not sind, kann eine SMS an seinen Mobilfunkbetreiber senden. Der Anbieter (z. B. Vodafone, T-Mobile, E-Plus u. a.) wandelt die SMS in ein Fax um, das dann an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet wird.

Wichtig
Der Service ist ausschließlich für Hörbehinderte da und sollte nur in dringenden Notfällen (z. B. bei Gefahren für Leben oder Gesundheit) genutzt werden.

Schlagworte Notruffax | Notruf-SMS | Gehörlos | hörbehindert

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