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Am 6. Mai 2013 haben die Landtagsfraktionen DieLinke und SPD ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG) im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt (Drucksache 5/11841).
Maßgeblich am Gesetzentwurf beteiligt war unter anderem auch Horst Wehner, Vizepräsident des Sächsischen Landtages und VdK-Landesverbandsvorsitzender.
Bis heute existiert im Freistaat Sachsen kein Handlungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Lesen Sie dazu mehr:
Durch diesen Gesetzentwurf sollte für Sachsen eine neue Qualität in der landesrechtlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erlangt werden.
Am 16. Mai wurde der Gesetzentwurf in der Plenarsitzung des Landtages in 1. Lesung beraten. Die öffentliche Sachverständigenanhörung zum Gesetz fand am 13. November 2013 im Rahmen einer Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschuss statt.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier zum Nachlesen:
Entwurf zum Sächsischen Inklusionsgesetz
Die Pressemitteilung zur Gesetzanhörung finden Sie hier:
In der Abstimmung im Plenum am 9. April 2014 wurde letztendlich der Gesetzentwurf abgelehnt. Auch wenn Horst Wehner vor der Abstimmung erneut betonte, dass der Gesetzentwurf zum Ziel hat, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancen für Menschen mit und ohne Behinderung zu erzielen, konnten die Fraktionen CDU und FDP keine Zustimmung geben. Horst Wehner: "Was ist das für ein Land, in dem Menschen mit Behinderungen von der Gewährung ihrer Menschenrechte nur träumen dürfen?" Er betonte besonders, dass zum Beispiel die geforderte Barrierefreiheit nötig sei, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt leben und arbeiten können.
Deutlich wird, dass der Freistaat Sachsen in Sachen Inklusion weiter hinterhinkt und es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen zentralen Maßnahme- oder Aktionsplan geben wird.
Schlagworte Inklusionsgesetz | Sächsisches Inklusionsgesetz
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