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Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat das Übereinkommen als einer der ersten Staaten im März 2007 ohne Vorbehalte unterzeichnet und im Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte anerkannt. Ziel der Behindertenrechtskonvention ist die Gewährleistung einer vollumfänglichen und gleichberechtigten aktiven gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen.
„Zentrales Anliegen der Behindertenrechtskonvention in der Bildung ist die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen …“.
Zur weiteren Umsetzung der UN-BRK im schulischen Bereich in Sachsen wurde ein Expertengremium Inklusion einberufen. Unter anderem arbeitet in diesem Gremium auch VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner mit.
Empfehlung erarbeitet
Als Ergebnis wurde eine Empfehlungen zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Schülern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sowie zur Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems in Hinblick auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erarbeitet, die hier herunter geladen werden kann:
Ausarbeitung des Expertengremiums, Stand: Dezember 2012
Aktionsplan:
Mit dem Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung des Artikel 24 der UN-BRK soll die inklusive Bildung in Sachsen voran gebracht werden:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/behinderung/64584/inklusive_bildung":
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