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Ab Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Die Neuregelung der GEZ-Gebühr bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:
Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben weiterhin taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 des BVG.
Hier wurde eine Erleichterung geschaffen. So reicht es nun aus, dass die Betroffenen ihren Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen „Gl“ (Gehörlos) und „Bl“ (Blind) vorlegen
oder alternativ eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Maß der Hör- und Sehbehinderung einreichen. Ein ärztliches Attest wie bisher gilt auch künftig als Nachweis, wird aber nicht mehr vorausgesetzt.
Eine Ermäßigung können beantragen:
Diese Personen zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.
Diese Regelung kritisiert der Sozialverband VdK Sachsen e.V. nachdrücklich, da diese Menschen bisher von der Gebührenpflicht befreit werden und jetzt bezahlen müssen, obwohl viele Sendungen nicht barrierefrei sind.
Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Auch eine Befreiung als besonderer Härtefall ist in Ausnahmefällen möglich.
Eine Befreiung oder Ermäßigung kann nur auf Antrag gewährt werden. Die Antragsformulare sind bei Städten und Gemeinden, bei zuständigen Behörden sowie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich.
Eine ausführliche Übersicht bietet das folgende Merkblatt:
Übersicht der neuen Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderungen - Befreiung, Ermäßigung, Antrag und vieles mehr.
Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wurde zum 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt.
Schlagworte GEZ | Rundfunkbeitrag | Rundfunkgebühr
Erklärung zum neuen Rundfunkbeitrag in leichter Sprache
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