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Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Gefördert werden Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht wird, zum Beispiel:
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Die KfW fördert Sie als Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie:
Alle Hinweise, Voraussetzungen sowie den Zugang zu Antragsunterlagen oder dem Förderportal finden Sie hier:
Schlagworte Zuschuss | Umbau | KfW | Programm 455-B
Aktuelle Fassung der in Sachsen eingeführten Technischen Baubestimmungen.
Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Gestaltung und Mobilität
Wichtige Hinweise zur Barrierefreiheit gibt das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM). Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der rasant wachsenden Gruppe der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie der Herstellung umfassender Barrierefreiheit in Deutschland und Europa.Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität
Das Wichtigste aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport. Aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für Menschen, die nicht so gut lesen können. Montag bis Freitag, 13 Uhr, außer an Feiertagen: mdr.de
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