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Wohnen ohne Barrieren - mit diesem Ziel hat der Freistaat Sachsen verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die das barrierefreie Wohnen ermöglichen sollen.
Mit der Richtlinie zur Wohnraumanpassung soll es Menschen ermöglicht werden, trotz Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben. Die Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen.
Gefördert wird der Eigentümer des Grundstücks mit Wohngebäude sowie der Erbbauberechtigte an einem Grundstück mit Wohngebäude, in dem der umzubauende Mietwohnraum gelegen ist.
Mit den Fördermitteln sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht werden. Es werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich gefördert. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit einbezogen. Darüber hinaus werden kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen gefördert.
Schlagworte Barrierefrei Wohnen | Barrierefrei Bauen | Lieblingsplätze | Wohnraumanpassung | SAB
Über das Förderprogramm "Wohnraumanpassung" können Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen Zuschüsse zum barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses erhalten. Mehr lesen Sie hier:
Barrierefreie und altersgerechte Umbauten in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus werden nun doch wieder gefördert. Dazu wurde das Programm 455-B der KfW neu aufgelegt. Interessierte sollten schnell reagieren und die Förderung beantragen, da in der Vergangenheit die Förderungstöpfe häufig lange vor Ende des Bewilligungszeitraums ausgeschöpft waren. Weitere Informationen: KfW Zuschuss für barrierefreie Umbauten
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