Barrierefreiheit

Förderung für den seniorengerechten Umbau von Mietwohnraum

Am 5. Dezember 2017 ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnungen (kurz Richtlinie Seniorengerecht Umbauen) in Kraft getreten.

Eine Frau und ein Mann sitzen am Tisch und trinken Kaffee
Auch Vermieter können jetzt eine Förderung erhalten, um Senioren einen langen Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. | © Pixabay

Nach dieser Richtlinie können Vermieter von Wohnraum Zuschüsse zum seniorengerechten Umbau ihrer Bestandswohnungen erhalten. Damit können Baumaßnahmen finanziell bezuschusst werden, die dazu dienen, bestehenden Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird.

Die Förderung kann in Anspruch genommen werden durch private Eigentümer von Wohngebäuden wie auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.

Die Förderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohnung (Fördersatz bis zu 40 Prozent). Diese Grundförderung umfasst alle Baumaßnahmen, um die Seniorengerechtigkeit einer Wohnung herzustellen:

  • Schwellenfreiheit innerhalb der Wohneinheit,
  • barrierefreier Zugang,
  • Türbreiten von mindestens 82 cm,
  • Küche und Bad mit Bewegungsflächen von 60 cm Radius vor der Möblierung sowie
  • Bad mit bodengleicher Dusche.

Gefördert wird nur, was noch nicht vorhanden ist. Und die Förderung erfolgt nur, wenn am Ende der Standard "Seniorengerecht" erreicht wird.

Zusätzlich können dann noch folgende Maßnahmen finanziell gefördert werden:

  • Einbruchschutz,
  • Bewegungsmelder für Licht,
  • bodennahe Lichtleisten, Funkschalter, und schaltbare Steckdosen,
  • Steuerung u. a. mit den Funktionen "Alles-Aus" und Herdabschaltung sowie
  • die Herstellung der schwellenlosen Erreichbarkeit des Freisitzes.

Wenn mindestens 50 Prozent der Mietwohnung des Mehrfamilienhauses nach dieser Förderrichtlinie umgebaut werden, sind zusätzlich förderfähig

  • Modernisierung oder Neuerrichtung eines Personenaufzugs - der rollatorengerecht über eine Türmindestbreite von 82 cm verfügen muss,
  • gebäudebezogene Einbruchsschutzmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung und der Kommunikation (z. B. Gegensprechanlagen) sowie
  • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Rollatoren.

Die Zusatzförderung für das Gebäude beträgt dann zusätzlich 10.000 Euro pro Etage (Fördersatz bis zu 20 Prozent).

Bei wem sind Anträge einzureichen?

Über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen sowie die erforderlichen Voraussetzungen informiert Sie die Bewilligungsstelle für diese Förderung. Dies ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Internet www.sab.sachsen.de

Den gesamten Text der Richtlinie mit allen Bestimmungen können Sie sich hier herunterladen:

  • RL-Seniorengerecht-Umbauen.pdf (50,22 KB, PDF-Datei)

    Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnungen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es sonst noch?

Eine schöne Übersicht, welche Möglichkeiten der Wohnraumförderung der Freistaat Sachsen aktuell bietet, finden Sie hier: Überblick Wohnraumförderung

Schlagworte Umbauen | seniorengerecht | Richtlinie | Seniorengerecht umbauen | Fördermittel

Web-App: Leichte Sprache

Mit der Web-App "Leichte Sprache verstehen und anwenden" informiert der Freistaat Sachsen, was Leichte Sprache ist. Sie finden unter www.leichte.sprache.sachsen.de die Regeln für Leichte Sprache und den Kontakt zu den sächsischen Übertragungsbüros. Im Wörterbuch sind Wörter in Leichter Sprache erklärt. Die Passagen können für eigene Texte genutzt werden. Das Herzstück der App ist ein Online-Prüfer: Wer einen Text in Leichter Sprache eingibt, bekommt eine erste Bewertung.

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