Springen Sie direkt:
Am 5. Dezember 2017 ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnungen (kurz Richtlinie Seniorengerecht Umbauen) in Kraft getreten.
Nach dieser Richtlinie können Vermieter von Wohnraum Zuschüsse zum seniorengerechten Umbau ihrer Bestandswohnungen erhalten. Damit können Baumaßnahmen finanziell bezuschusst werden, die dazu dienen, bestehenden Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird.
Die Förderung kann in Anspruch genommen werden durch private Eigentümer von Wohngebäuden wie auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.
Die Förderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohnung (Fördersatz bis zu 40 Prozent). Diese Grundförderung umfasst alle Baumaßnahmen, um die Seniorengerechtigkeit einer Wohnung herzustellen:
Gefördert wird nur, was noch nicht vorhanden ist. Und die Förderung erfolgt nur, wenn am Ende der Standard "Seniorengerecht" erreicht wird.
Zusätzlich können dann noch folgende Maßnahmen finanziell gefördert werden:
Wenn mindestens 50 Prozent der Mietwohnung des Mehrfamilienhauses nach dieser Förderrichtlinie umgebaut werden, sind zusätzlich förderfähig
Die Zusatzförderung für das Gebäude beträgt dann zusätzlich 10.000 Euro pro Etage (Fördersatz bis zu 20 Prozent).
Über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen sowie die erforderlichen Voraussetzungen informiert Sie die Bewilligungsstelle für diese Förderung. Dies ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Internet www.sab.sachsen.de
Den gesamten Text der Richtlinie mit allen Bestimmungen können Sie sich hier herunterladen:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnungen.
Eine schöne Übersicht, welche Möglichkeiten der Wohnraumförderung der Freistaat Sachsen aktuell bietet, finden Sie hier: Überblick Wohnraumförderung
Schlagworte Umbauen | seniorengerecht | Richtlinie | Seniorengerecht umbauen | Fördermittel
Mit der Web-App "Leichte Sprache verstehen und anwenden" informiert der Freistaat Sachsen, was Leichte Sprache ist. Sie finden unter www.leichte.sprache.sachsen.de die Regeln für Leichte Sprache und den Kontakt zu den sächsischen Übertragungsbüros. Im Wörterbuch sind Wörter in Leichter Sprache erklärt. Die Passagen können für eigene Texte genutzt werden. Das Herzstück der App ist ein Online-Prüfer: Wer einen Text in Leichter Sprache eingibt, bekommt eine erste Bewertung.
Über das Förderprogramm "Wohnraumanpassung" können Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen Zuschüsse zum barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses erhalten. Mehr lesen Sie hier:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/barrierefreiheit/74342/foerderung_fuer_den_seniorengerechten_umbau_von_mietwohnraum":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.