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Seit 1. Juli 2017 gilt in Sachsen die neue Förderrichtlinie Wohnraumanpassung. In den vergangenen 3 Monaten gingen beim Sozialverband VdK Sachsen, der die Fachstelle der Richtlinie für den Direktionsbereich Chemnitz betreut, 60 Anträge ein.
Schwerpunkte bilden Umbaumaßnahmen für barrierefreie Bäder sowie auch Einbauten von Treppenliften in Eigenheime. Die Antragsformulare wurden zwischenzeitlich verändert, um das Ausfüllen zu erleichtern. Leider besteht die Forderung, dass Betroffene mindestens drei Angebote zu den Umbaumaßnahmen vorlegen müssen, weiter. Diese Anforderung ist schwer zu erfüllen, da viele Handwerker genügend Aufträge und keine freien Kapazitäten haben.
Trotzdem konnten bereits 19 Anträge nach intensiver Prüfung durch Architekt Kay Kaden vom VdK positiv bewertet werden. Diese liegen nun zur Prüfung bei der Sächsischen Aufbaubank. Auch weiterhin möchte der VdK Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermutigen, Anträge nach der Richtlinie Wohnraumanpassung zu stellen, um bestehende Einschränkungen im Wohnen abzubauen.
Schlagworte Anträge | Wohnraumrichtlinie | Fachstelle | Beratungsstelle
Auch 2020 bleibt der VdK Beratungsstelle für das Programm "Wohnraumanpassung" des Freistaates Sachsen. Anträge können wie gewohnt eingereicht werden.
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