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Barrierefreies Wohnen ist zukunftsorientiertes und komfortables Wohnen für Menschen jeden Alters.
Dennoch gibt es aktuell viel zu wenige Wohnungen, die beispielsweise keine Treppen haben und über breite Türen verfügen.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen haben Schwierigkeiten, barrierefreien Wohnraum zu finden, auch viele Familien mit Kindern und ganz besonders viele ältere Menschen. Die demografisch bedingte Alterung der Bevölkerung wird den Bedarf an barrierefreien Wohnraum in Zukunft massiv wachsen lassen. Die Sächsische Staatsregierung hat Ende 2016 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Darin ist geregelt, wie Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht werden kann. Barrieren, die dieser Teilhabe entgegenstehen, sollen beseitigt werden.
Die Frage, in wie weit hiervon auch die Anpassung des barrierefreien Wohnraums im Freistaat Sachsen betroffen ist, stand im Mittelpunkt einer Tagung am 6. März 2017 in Dresden. Organisiert wurde sie von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Es referierten unter anderem Ute Adolf, Leiterin des Referates „Teilhabe behinderter Menschen, Sozialhilfe“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie Simone Wenzel, Leiterin des Referates „Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung, Wohngeld“ im Sächsischen Staatsministerium des Inneren.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wies Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, darauf hin, wie wichtig ein barrierefreier Wohnraum insgesamt ist. Auch VdK-Landesgeschäftsführer Ralph Beckert nahm an der Podiumsdiskussion teil und stellte die Forderungen des VdK zum Thema „Wohnen“ vor. Er wies insbesondere darauf hin, dass die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung auch in der Bemessung der Unterkunftskosten beachtet werden müssen, da sich Menschen mit Behinderung ohne ausreichende finanzielle Unterstützung keinen bedarfsgerechten barrierefreien Wohnraum leisten können.
Schlagworte Wohnen | Barrierefreiheit | UN-Behindertenrechtskonvention | Beckert
Mit der Web-App "Leichte Sprache verstehen und anwenden" informiert der Freistaat Sachsen, was Leichte Sprache ist. Sie finden unter www.leichte.sprache.sachsen.de die Regeln für Leichte Sprache und den Kontakt zu den sächsischen Übertragungsbüros. Im Wörterbuch sind Wörter in Leichter Sprache erklärt. Die Passagen können für eigene Texte genutzt werden. Das Herzstück der App ist ein Online-Prüfer: Wer einen Text in Leichter Sprache eingibt, bekommt eine erste Bewertung.
Über das Förderprogramm "Wohnraumanpassung" können Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen Zuschüsse zum barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses erhalten. Mehr lesen Sie hier:
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