Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Gebäuden des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz

Ziel des Sächsischen Integrationsgesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Symbolfoto: Die Griffe eines Rollstuhls

Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches diese Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Bauliche Anlagen sind gemäß Paragraph 3 Sächsisches Integrationsgesetz barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dieser weitgehenden Definition genügt der überwiegende Teil der Gebäude im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bislang nicht im vollen Umfang, ein großer Teil der Gebäude ist jedoch rollstuhlgerecht.

Die Neuregelung der Bauordnung zum 1. Januar 2016 stellt einen weiteren Schritt zur Gewährleistung eines gleichberechtigten gesellschaftlichen Lebens im Freistaat Sachsen dar und unterstreicht die besondere Bedeutung der Barrierefreiheit. Für die zur Umsetzung von Baumaßnahmen Verantwortlichen ist die Neufassung der Sächsischen Bauordnung eine weitere Herausforderung, bei den Planungen bevorstehender Baumaßnahmen die neuen Vorgaben zu beachten, damit zukünftig die öffentlichen Gebäude und baulichen Anlagen „in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei" (§ 50 Abs. 2 SächsBO aktuelle Fassung) ausgestaltet sind. Eine Pflicht zur Anpassung von Bestandsgebäuden aufgrund der Neufassung der Bauordnung ergibt sich hieraus nicht. Im Sinne der Zielumsetzung des Sächsischen Integrationsgesetzes ist es jedoch das Bestreben des Freistaates Sachsen, schrittweise auch in Bestandsgebäuden gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchzuführen. Insbesondere bei den bereits in den Haushalt eingeordneten Baumaßnahmen des Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, bei denen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit mit umgesetzt werden oder bereits wurden (je nach Umsetzungsstand der Baumaßnahme), findet oder fand dies Beachtung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Barrierefreiheit einzelner Gebäude:

  • Übersicht zur Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz, Kleine Anfrage von Horst Wehner, Drucksache: 6/4453

Schlagworte Barrierefreiheit | Sächsisches Staatsministerium für Jusitz | Gebäude

VdK-TV: VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren" - Barrierefreiheit im Verkehr

Im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ fordert der Sozialverband VdK umfassende Barrierefreiheit im Bereich Verkehr, also auf Straßen, Schienen und in der Luft. Ein drastisches Beispiel für die immer noch mangelhafte Barrierefreiheit in Deutschland zeigt die Ortsbegehung am Bahnhof Obernhof in Rheinland-Pfalz – hier kann der Bahnsteig nur über eine steile Treppe erreicht werden.

Gestaltung und Mobilität
Wichtige Hinweise zur Barrierefreiheit gibt das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM). Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der rasant wachsenden Gruppe der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie der Herstellung umfassender Barrierefreiheit in Deutschland und Europa.Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität

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