Barrierefreiheit

Kultureinrichtungen erhalten Mittel zur Förderung von Barrierefreiheit

Die Sächsische Staatsregierung erarbeitet unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz an ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der Aktionsplan soll 2017 in Kraft treten.

Symbolfoto: Ein Mann mit einem Blindenstock sitzt auf einer Bank.

Mit einleitenden und sensibilisierenden Maßnahmen wird in sächsischen Kultureinrichtungen die Erarbeitung des Aktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention begleitet.

„Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben im Freistaat Sachsen zu ermöglichen ist schon lange eine Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung. Darum warten wir nicht bis der Aktionsplan zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt sondern starten schon jetzt mit den ersten einleitenden Maßnahmen für diesen“, betont Staatsministerin Barbara Klepsch. „Ich freue mich, dass wir eine gute Mischung aus großen und kleinen Maßnahmen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen haben. Auch im Aktionsplan wird es Maßnahmen für alle Ressorts geben“, betont die Ministerin.

Erste Maßnahmen sind unter anderem die Förderung der Barrierefreiheit und barrierefreier Angebote in Kultureinrichtungen. Gefördert werden zum Beispiel eine Schwerhörigenanlage für das Kleine Haus in Dresden mit einem Betrag von bis zu 15.000 Euro, Maßnahmen im Bereich barrierefreier Zugänglichkeit (Reliefübersichtpläne, taktile und visuelle Leitsysteme, Großschrift und Brailleschrift an Exponaten und Bereichstexten, Zusatzinformationen für Blinde bzw. Sehbehinderte, Erarbeitung eines speziellen Führungsangebotes etc.) im Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz mit über 200.000 Euro. Ebenso gefördert werden ein 3D-Tastmodell, Audioguides für Menschen mit Behinderungen sowie die Erstellung taktiler Grundrisse im Residenzschloss Dresden mit einem Gesamtwert von über 300.000 Euro.

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange sagte: „Auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft können Museen und Kultureinrichtungen nicht außen vor bleiben. An Kultur teilhaben zu können, ist ein ganz wichtiger Punkt für jeden Menschen, ein reiches Leben zu führen. In den letzten Jahren haben sich unsere Kultureinrichtungen bereits mit vielen Maßnahmen für eine Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention stark gemacht. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, damit Menschen mit Behinderung den gleichen Zugang zu Kultur erhalten wie Menschen ohne Behinderung. Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen zusätzlichen Mitteln Verbesserungen erreichen können.“

Im Rahmen einer einmaligen Projektförderung werden darüber hinaus barrierefreie Vermittlungsangebote in staatlichen Museen und Theatern sowie Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen durch ein einmaliges Sonderprogramm „Barrierefreie Kultur“ sowie durch die Richtlinien „Teilhabe“ und „Investition Teilhabe“ gefördert.

Staatsministerin Barbara Klepsch unterstreicht: „Damit wird dem in der Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Partizipation“ formulierten Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben bereits im Vorfeld des endgültigen Aktionsplans Rechnung getragen. Wir brauchen vielfach einen besseren Zugang zu kulturellen Angeboten sowie Möglichkeiten, das kreative, künstlerische und intellektuelle Potenzial aller Menschen besser zu nutzen.“

Die Sächsische Staatsregierung erarbeitet unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz an ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die erste Phase wurde dazu jetzt abgeschlossen. Gemeinsam mit Vertretern der Verbände der Menschen mit Behinderungen, der Selbsthilfe und kommunale Vertreter hat die Staatsregierung in fünf Arbeitsgruppen den ersten Entwurf des Aktionsplanes erarbeitet. Dieser wird am 18. April 2016 vorgestellt.

Schlagworte UN-Behindertenrechtskonvention | Inklusion

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