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Am 2. Juli hat der Sächsische Landtag das Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet. Es löst das Integrationsgesetz aus dem Jahre 2004 ab und soll die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft sicher stellen.
Im Gesetz wurden langjährige Forderungen des Sozialverbandes VdK Sachsen berücksichtigt. So regelt das Gesetz jetzt angemessene Vorkehrungen beim Benachteiligungsverbot, die Ausweitung des Rechts auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache, die Verwendung von Leichter Sprache und die Förderung der Teilhabe. Auch die Strukturen der Beteiligung von Menschen mit Behinderung (z. B. im Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen) wurden gestärkt. Weiterhin wurden die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute abgeschafft.
„Diesen weiteren Schritt des Freistaates hin zu einer inklusiven Gesellschaft begrüßen wir“, so Horst Wehner, VdK-Landesverbandsvorsitzender. „Aber einschränkend müssen wir auch feststellen, dass der Bereich, wo Menschen regelmäßigen und unmittelbaren Kontakt mit Behörden und Ämtern haben, die Städte, Landkreise und Gemeinden nicht mit von den Regelungen des Gesetzes umfasst sind.“
Gerade hinsichtlich der Erlangung einer umfassenden Barrierefreiheit fordert der VdK daher auch weiterhin verbindliche Regelungen im kommunalen Bereich. Dies betrifft beispielsweise die Erreichbarkeit und Nutzung von Rathäusern für sinnes- und mobilitätseingeschränkte Menschen, aber auch die Verständlichkeit von Formulierungen in Bescheiden der Kommunen.
Nach der Veröffentlichung des Gesetzes werden wir an dieser Stelle den genauen Gesetzestext einstellen.
Mosig
Schlagworte Inklusionsgesetz | Sächsisches Inklusionsgesetz | Teilhabe | Inklusion | Wehner
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