Springen Sie direkt:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April dürfen betreute Menschen auf Antrag erstmals bei der Europawahl am 26. Mai abstimmen.
Horst Wehner, Landesverbands-vorsitzender des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V., fordert nun auch in Sachsen ein zügiges Vorgehen: „Wir begrüßen den Schritt der Sächsischen Staatsregierung, durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Menschen mit gerichtlicher Betreuung auch die Abstimmung bei den Kommunalwahlen zu ermöglichen. Dieser Schritt war längst überfällig.“
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Sächsische Staatsregierung am 16. April einen Antrag beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Ziel ist es, eine analoge Regelung zur Europawahl auch zu den Kommunalwahlen in Sachsen im Mai zu erreichen. Damit sollen betreute Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie Personen, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, an den Abstimmungen zur Kommunalwahl teilnehmen können. Die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen finden parallel zur Europawahl am 26. Mai statt.
Horst Wehner: „Viel zu lange waren betreute Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Jetzt endlich wird der Weg zu einem inklusiven Wahlrecht für alle beschritten. Dies fordern wir ausdrücklich auch für den Freistaat Sachsen - und zwar so schnell wie möglich.
Der VdK weist alle Betroffenen darauf hin, dass für die Teilnahme an der Europawahl bis zum 03.05.2019 bei der zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden muss. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten sowie grundsätzlich persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Ein Musterantrag steht hier zum Download bereit:
Mosig
Schlagworte Wahlrecht | betreute Menschen | Europawahl | Kommunalwahl
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
Elisenstraße 12, 0911 Chemnitz
Telefon 0371-334029
Fax 0371-334033
mosig@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/presse/vdk-pressemeldungen/76786/wahlrecht_fuer_betreute_menschen_fuer_kommunalwahlen_in_sachsen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.