4. Dezember 2017
Behinderung

Online-Beteiligungsverfahren am 1. Dezember gestartet

Am 1. Dezember ist das Online-Beteiligungsverfahren zu den Überlegungen des Beauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz gestartet.

Männchen gezeichnet sitzen auf Buchstaben Forum
© Pixabay

Unter https://LSNQ.de/inklusion haben alle Interessierten bis zum 28. Februar 2018 die Möglichkeit, ihre Anregungen, Hinweise, Ideen und Fragen zu den Überlegungen des Beauftragten zu übermitteln.

Ziel ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Sächsischen Integrationsgesetzes zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz, welches den Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowohl flächendeckend als auch sozialräumlich entspricht.

Die frühzeitige Beteiligung der breiten Öffentlichkeit ist dabei ein fester Bestandteil, um möglichst viele Sichtweisen aus den unterschiedlichsten Bereichen zu erhalten.

Damit dies gelingt, brauchen wir Ihre Unterstützung. Machen Sie mit! Beteiligen Sie sich!

Hintergrund

Warum ein Sächsisches Inklusionsgesetz?
Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte im Koalitionsvertrag zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK bekräftigt dieses Vorhaben.

Es ist dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern eine der ihm obliegenden Kernaufgaben, sich stetig für die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einzusetzen. Mit dem vorliegenden Papier möchte der Beauftragte daher erste Überlegungen als Ausgangspunkt für die Schaffung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes zur Diskussion stellen und einen Prozess anstoßen.

Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielfältig, so wie die Menschen, die in ihm leben, lernen, wohnen und arbeiten. Sie alle sollen sich hier wohlfühlen, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten. Daher lädt der Beauftragte alle ein, ihm Ihre Ansichten und Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Sagen Sie ihm, was aus Ihrer Sicht in einem Inklusionsgesetz enthalten sein muss. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit für seinen Entwurf und kommentieren Sie ihn. Ihre Antworten helfen, die Teilhabemöglichkeiten für alle im Freistaat Sachsen zu verbessern und eine Inklusionsstrategie für Sachsen zu entwickeln, die Ihre Bedürfnisse im Blick hat und damit auch Ihre persönliche Lebensqualität erhöht. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgesetz handelt und nicht um einen Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung selbst!

Schlagworte Sächsisches Inklusionsgesetz | Beteiligung

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