Wohnen ohne Barrieren

Wohnen ohne Barrieren - mit diesem Ziel hat der Freistaat Sachsen das Förderprogramm “Wohnraumanpassung” aufgelegt, die das barrierefreie Wohnen ermöglichen sollen.

Richtlinie Wohnraumanpassung

Mit der Richtlinie “Wohnraumanpassung” soll es Menschen ermöglicht werden, trotz Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben. Die Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können sich den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat fördern lassen. Rollstuhlfahrer bekommen für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro.

Hinweise zum Antrag

Bezuschusst werden 80 Prozentder förderfähigen Umbaukosten, zum Beispiel Anpassungen in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen. Der Grund der Mobilitätseinschränkung ist dabei unerheblich, wichtig ist jedoch die voraussichtliche Dauerhaftigkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 zu orientieren. Förderfähig sind auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der Zuwendungsempfänger oder ein in seinem Haushalt lebender Angehöriger voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt ist. Die Einschränkung der Mobilität innerhalb des Wohnraums und der daher notwendige Bedarf der Wohnraumanpassung sind glaubhaft zu machen. Dies erfolgt durch Vorlage hierfür geeigneter Unterlagen wie Wohnungsmietvertrag, Wohnungs- oder Gebäudegrundriss, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden, Verordnungen oder ähnlichem bei der beauftragten Stelle:

Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis in:

Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
 

Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2
01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
 

Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig in:

Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
 

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Antrag auf Fördermittel nach der Richtlinie “Wohnraumanpassung” kann auf zwei Arten gestellt werden.

1. online bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf der Website Externer Link:https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung

2. durch Sendung der nachfolgenden, ausgefüllten Formulare an die jeweils zuständige Wohnraum-Beratungsstelle.