3. Dezember 2016
VdK-Pressemeldungen

Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung: Großes Verbändebündnis macht sich für ein barrierefreies Deutschland stark

In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungfordert der Sozialverband VdK Deutschland mit anderen Verbraucher-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die Bundesregierung auf, umfassende Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen herzustellen.

Treppen mit einem Schild davor, Rollstuhlfahrer müssen draußen bleiben.
© Pixabay

Bereits 2009 hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verbände unverständlich, dass bisherige Gesetzesänderungen noch lange nicht alle Vorgaben erfüllen. Solange etwa die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen als Kunden und Patienten benachteiligt. Die Verbände fordern konkret, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie auch von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, genutzt werden können: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.

Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern, Kinder oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind.

Die Erklärung, die auch den Parteien vorgelegt wird, die sich zur Bundestagswahl stellen, kann hier abgerufen werden: www.vdk.de/permalink/71116

  • Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland:
    „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. An dieser Tatsache muss sich vor allem auch die kommende Bundesregierung messen lassen. Solange die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung als Kunden oder Patienten benachteiligt.“
  • Prof. Dr. Ursula Lehr, stellv. Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen:
    „Immer mehr Menschen erreichen ein immer höheres Lebensalter. Unsere Wirtschaft, unsere Verkehrssysteme, unsere Produkte, unsere Kommunen, unsere Stadtplanung sind aber noch zu wenig auf die zunehmende Zahl von Älteren eingestellt. Durch Barrieren werden ältere Menschen oft erst zu behinderten Menschen gemacht.“
  • Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
    „Barrierefreiheit lohnt sich für alle: Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren, sondern auch Ältere, Kinder, Eltern und alle, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Deshalb müssen barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zum Standard werden.“
  • Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband:
    „Der Lebensalltag der Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, spielt sich überwiegend außerhalb von Ämtern und Verwaltungsgebäuden ab. Es greift daher zu kurz, wenn im neuen Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit nur für öffentliche Gebäude verbindlich vorgeschrieben ist. Was wir brauchen, ist Barrierefreiheit im Kaufhaus und im Kino genauso wie in der Gaststätte und der Apotheke oder der Arztpraxis im Kiez. Statt weiter auf Freiwilligkeit zu hoffen, muss der Gesetzgeber hier nachbessern, auch private Anbieter in die Pflicht nehmen und geeignete Förderprogramme entwickeln.“
  • Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland e. V. (SoVD):
    „Treppen vor Arztpraxen und Apotheken, fehlende Orientierungshilfen in Krankenhäusern, eingeschränkte Servicezeiten am Bahnhof für Einstiegshilfen. Diese Hürden verstellen behinderten Menschen den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Und deshalb müssen sie endlich beseitigt werden.“
  • Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes:
    „Für die Caritas ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung gemeinsam mit anderen lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten, ein zentrales Ziel. Hierzu zählt insbesondere, dass Wohnen mitten im Quartier ermöglicht werden muss, damit Menschen mit Behinderung selbst bestimmen können, mit wem sie zusammenleben wollen. Ebenso muss bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderung sowie eine barrierefreie Infrastruktur in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.“

Schlagworte 3. Dezember | Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Pressemeldung VdK Deutschland

Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht


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