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In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungfordert der Sozialverband VdK Deutschland mit anderen Verbraucher-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die Bundesregierung auf, umfassende Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen herzustellen.
Bereits 2009 hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verbände unverständlich, dass bisherige Gesetzesänderungen noch lange nicht alle Vorgaben erfüllen. Solange etwa die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen als Kunden und Patienten benachteiligt. Die Verbände fordern konkret, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie auch von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, genutzt werden können: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.
Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern, Kinder oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind.
Die Erklärung, die auch den Parteien vorgelegt wird, die sich zur Bundestagswahl stellen, kann hier abgerufen werden: www.vdk.de/permalink/71116
Schlagworte 3. Dezember | Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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