Springen Sie direkt:
174 Inklusionsassistenten unterstützen seit August an ausgewählten Schulen in ganz Sachsen das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung.
Die Assistenten sind in allen Schularten eingesetzt und helfen den Lehrern unter anderem bei der zusätzlichen Förderung der Schüler, der sozialen Entwicklung im Klassenverband, der Elternarbeit und bei der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Sie arbeiten an den einzelnen Förderplänen mit, protokollieren die Entwicklungsfortschritte und tauschen sich fachlich mit dem Lehrer aus. Außerdem geht es darum, frühzeitig möglichem sonderpädagogischen Förderbedarf entgegenzuwirken. Hierfür kommen Inklusionsassistenten auch bei den Ganztagesangeboten unterstützend zum Einsatz.
Für das Projekt stehen über fünf Jahre rund 51 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Über die gesamte Laufzeit des Inklusionsprojektes erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung durch Prof. Dr. Udo Rudolph und sein Team der TU Chemnitz (Professur für Allgemeine und Biopsychologie).
Voraussetzung für die Arbeit als Inklusionsassistent ist eine Berufsqualifikation auf Fachschulniveau, die im pädagogischen oder sozialen Bereich erworben wurde. Um für die Herausforderungen im Klassenzimmer gewappnet zu sein, erhalten die Inklusionsassistenten zusätzlich zu ihrer beruflichen Qualifikation zwei begleitende Weiterbildungsseminare im Umfang von je zwei Tagen (im Oktober und November 2016). Pro Schule ist immer ein Assistent eingesetzt.
Im Schuljahr 2015/16 wurden in Sachsen 8.705 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen (Regelschulen) unterrichtet. Dies entspricht einem Integrationsanteil von 31,7 Prozent. Vor zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei 9,6 Prozent (Schuljahr 2005/06). Die 174 Inklusionsassistenten sind verteilt auf 140 öffentliche und 34 freie Schulen:
Auch in Zukunft soll die inklusive Beschulung weiter steigen, ist die doch eine der zentralen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Inklusisionsassistenten können jedoch nicht andere staatliche Leistungen oder Leistungen des Bundes – insbesondere keine Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB XII - ersetzen. Schüler, die für die Bewältigung des Schulalltages auf ein hohes Maß an Unterstützung angewiesen sind, erhalten diese durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe (z. B. durch einen Integrationshelfer). Diese individuelle Hilfe wird von Inklusionsassistenten nicht übernommen.
Schlagworte Inklusionsassistent | Schule | Kinder | Kinder mit Behinderung
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/behinderung/71911/inklusionsassistenten":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.