Barrierefreiheit

Kriterien für barrierefreie Wahlräume

Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (BKB) hat mehrere Kriterien für die Barrierefreiheit von Wahlräumen erarbeitet.

Hintergrund

Nach der Bundeswahlordnung sollen die Gemeinden Wahlräume so auswählen und einrichten, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Wahlbenachrichtigung soll angeben, welche Wahlräume barrierefrei sind und wo Wahlberechtigte Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen erhalten.

Bislang gab es keine bundesweit einheitlichen Kriterien dafür, was genau unter einem barrierefreien Wahlraum zu verstehen ist. Die Praxis der Gemeinden verstand darunter in der Regel einen Wahlraum, der für Menschen geeignet ist, die einen Rollstuhl nutzen.

Empfehlung barrierefreie Wahl

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern sowie unter fachlicher Beratung von acht bundesweit tätigen Behindertenverbänden hat das BKB in seiner jetzt veröffentlichten Empfehlung die Beschränkung auf eine Rollstuhlzugänglichkeit überwunden und auch Kriterien für sehbehinderte und blinde Menschen sowie für Menschen mit kognitiver Einschränkung oder Lernbehinderung aufgestellt. Für diesen Personenkreis sind erstmals Voraussetzungen für eine barrierefreie Teilnahme an der Wahl formuliert worden.

Die Kriterien gewährleisten einen angemessenen Ausgleich, um einerseits eine selbstbestimmte, gleichberechtigte Wahl für möglichst alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, andererseits aber zu berücksichtigen, dass die Gemeinden bei der Auswahl und Einrichtung von Wahlräumen auf die vor Ort vorhandenen Gebäude zurückgreifen müssen. Weitergehende Anforderungen, wie sie für Neugestaltungen - insbesondere den Neubau von Gebäuden - gelten, konnten deshalb nicht 1:1 umgesetzt werden.

Unterlagen

Gleichzeitig hat das BKB in einem kurzen Faltblatt Tipps veröffentlicht, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer helfen sollen, eventuell bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen abzubauen, um so zu einem selbstverständlichen Miteinander beizutragen.

Die Dateien können als barrierefreie PDF-Dateien und als Druckdateien auf der Homepage des BKB heruntergeladen werden:

www.barrierefreiheit.de

Wer ist das BKB?

Das BKB ist ein Verband von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Die großen Behinderungsgruppen sind in ihm vertreten. Das Ziel der Arbeit des BKB ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit.

An der Erstellung der Dokumente war auch der Sozialverband VdK Deutschland e. V. beteiligt.

Schlagworte Barrierefreiheit | Wahlen | barrierefrei wählen

VdK-TV: VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren" - Barrierefreiheit im Verkehr

Im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ fordert der Sozialverband VdK umfassende Barrierefreiheit im Bereich Verkehr, also auf Straßen, Schienen und in der Luft. Ein drastisches Beispiel für die immer noch mangelhafte Barrierefreiheit in Deutschland zeigt die Ortsbegehung am Bahnhof Obernhof in Rheinland-Pfalz – hier kann der Bahnsteig nur über eine steile Treppe erreicht werden.

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Wichtige Hinweise zur Barrierefreiheit gibt das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM). Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der rasant wachsenden Gruppe der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie der Herstellung umfassender Barrierefreiheit in Deutschland und Europa.Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität

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