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Der Sächsische Landtag hat zur Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen am 15. September 2011 beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, bis zum 26. März 2012 einen ersten fortzuschreibenden Aktions- und Maßnahmeplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) zu erarbeiten.
Dabei waren im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 der VN-BRK u. a. der Landesbeirat für die Be-lange von Menschen mit Behinderungen, der Landesbildungsrat, die Behindertenverbände, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu konsultieren und in die Erarbeitung einzubeziehen.
Nachfolgend finden Sie den Aktions- und Maßnahmeplan zum Download:
Sächsischer Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung des Artikel 24 der UN-BRK.
Schlagworte Inklusion | inklusive Bildung | Artikel 24
Aktionsplan:
Mit dem Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung des Artikel 24 der UN-BRK soll die inklusive Bildung in Sachsen voran gebracht werden:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/behinderung/64585/aktions_und_masznahmeplan_artikel_24":
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