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Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner begrüßt, dass das Sächsische Staatsministerium des Inneren auf Anregung des Sozialverband VdK Sachsen e.V. die Bauantragsformulare für den Freistaat Sachsen ergänzt.
Für jedes Bauvorhaben in Sachsen muss zukünftig im Bauantrag ein Formular zum barrierefreien Bauen ausgefüllt werden. Dies legt eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren fest, die am 6. Dezember 2012 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Bisher war die Regelung so, dass in der Baubeschreibung (Anlage 9 zum Bauantrag) viele andere Details abgefragt wurden (z. B. Angaben zur Heizung, zur Trinkwasserversorgung oder auch zu Stellplätzen), die barrierefreie Gestaltung des Bauobjekts jedoch nicht beschrieben werden musste.
Die Neufassung der Anlage 9 sieht nun vor, dass folgende Angaben zum barrierefreien Bauen gemacht werden müssen:
Horst Wehner sieht die Ergänzung des Bauantrages als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, aber es liege noch ein großes Stück des Weges vor uns. Die Anregung, an der Kay Kaden (Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen im Direktionsbereich Chemnitz) als Experte im Sozialverband VdK Sachsen e.V. maßgeblich mitgewirkt hat, wurde damit nach der Weitergabe an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, schnell umgesetzt.
Franziska Mosig
Schlagworte Barrierefreiheit | barrierefrei bauen
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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