Pflege und Gesundheit

Auf dieser Seite stellen wir unsere Patientenberatung vor, beantworten häufige Fragen von Pflegebedürftigen und informieren über die Nachbarschaftshilfe. 

VdK-Patientenberatung

Das Gesundheitssystem ist für Patienten oft unübersichtlich - der VdK Saarland hilft durch fachkundige Beratung. Der Medizin-Jurist Gerhard Fritz bietet jeden Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, seine Sprechstunde für VdK-Mitglieder an.

Der ehrenamtliche VdK-Patientenberater informiert kostenlos über folgende Themen:

  • Arzthaftungsrecht („Welche Möglichkeiten hat der Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler durch Arzt oder Klinik?“)
  • Krankenversicherungsrecht (Probleme rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung)
  • Pflegeversicherungsrecht (Einstufungs- und Genehmigungsprobleme)
  • Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung
  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Externer Link:Jetzt Termin vereinbaren!

News-Karussell
Kategorie Gesundheit

„Die Betreuungsverfügung ist der sicherste Weg“

Wer soll meine Angelegenheiten regeln, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? VdK-Patientenberater Gerhard Fritz rät zur Betreuungsverfügung, um Missbrauch bei der Verwaltung des Vermögens zu verhindern. Denn der Betreuer wird vom…

Kategorie Gesundheit

Damit der eigene Wille am Ende zählt

In seiner ehrenamtlichen Sprechstunde unterstützt der Medizin-Fachanwalt Gerhard Fritz VdK-Mitglieder beim Erstellen einer Patientenverfügung. Im Interview macht er deutlich, warum jeder Mensch eine Patientenverfügung haben sollte.

Nachbarschaftshilfe

Über den monatlichen Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung der Wohnung, Erledigung der Einkäufe, Reinigung der Wäsche und Essenszubereitung sowie Botengänge abrechnen. Nicht abrechnungsfähig sind beispielsweise die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen oder Handwerkerleistungen.

© I-Stock

Nachbarschaftshelfer können Freunde, Bekannte oder Nachbarn sein. Sie dürfen keine Tätigkeit als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person ausüben, nicht mit dieser bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht zusammenwohnen. Voraussetzung zur Registrierung ist jetzt nur noch ein Führungszeugnis, der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung und eine Hygienebelehrung.

Registrierung erforderlich

Die Helfer müssen sich beim Sozialministerium registrieren lassen:

Externer Link:www.saarland.de/nachbarschaftshilfe

Häufige Fragen zur Pflege

Die Externer Link:Pflegestützpunkte des Saarlandes informieren über medizinische und pflegerische Angebote in der Region und zustehende Hilfen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beraterinnen und Berater erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Hilfeplan.

Das Externer Link:Pflege Portal Saar veröffentlicht je nach Pflegeleistung (Tages-, Kurzzeit- und in der Langzeitpflege) und Landkreis eine Übersicht der Einrichtungen und Kapazitäten. Auch ambulante Dienste werden gelistet.

Was jeder Pflegebedürftige für einen Platz in einer Einrichtung zahlen muss, setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE), den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Saarländische Pflegegesellschaft bietet auf der Seite Externer Link:Fragen zur Pflege eine Übersicht der einzelnen Kostensätze sowie eine Liste mit den aktuellen Preislisten der jeweiligen Pflegeheime. Um den monatlichen Eigenanteil zu berechnen, muss der "EEE"-Wert (einrichtungseinheitliche Eigenanteil) mit dem Wert 30,42 multipliziert werden.

Pflegebedürftige können die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" bei den Sozialämtern beantragen, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht zur Kostendeckung ausreicht und vorrangige Leistungsträger wie die Externer Link:Pflegeversicherung dies nicht abdecken. Damit trägt das Sozialamt den Eigenanteil der Pflegekosten, den Betroffenen bleibt nur ein "Taschengeld".

Menschen am Lebensende haben einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird ärztlich verordnet und von der Externer Link:Krankenkasse erstattet. Ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und sozialen Fachkräften betreut Patienten in ihrem häuslichen Umfeld oder auch im Pflegeheim. Zu den Angeboten können Sie sich beim Verband der Ersatzkassen Externer Link:vdek informieren.

Infos zum Thema Hospiz gibt es beim Externer Link:Hospizlotsen und bei der Externer Link:LAG Hospiz Saarland. Eine Übersicht zu Hospizdiensten im Saarland finden Sie Externer Link:hier.

Unsere Forderungen

News-Karussell
Kategorie Soziale Gerechtigkeit Pflege Pflege im Heim

Bundesrats-Initiative zur Neugestaltung der Pflegefinanzierung gefordert

Dass pflegebedürftige Heimbewohner im Saarland durch den dramatischen Anstieg der Eigenanteile im Pflegeheim laut vdek-Angaben bundesweit am meisten bezahlen müssen, ist für den Sozialverband VdK Saarland auch der fehlenden Initiative der…