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Wir sind Experten für das Sozialrecht. Erfahrene Juristen beraten unsere Mitglieder auf den Gebieten Rente, Behinderung, Gesundheit und Pflege und vertreten sie vor Gericht.
Die VdK-Juristen vertreten VdK-Mitglieder bis zum Landessozialgericht, beispielsweise wenn das Krankengeld eingestellt, ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung verweigert oder eine Erwerbsminderungsrente nicht anerkannt wurde. Eine Erstberatung ist auch für Nicht-Mitglieder kostenlos.
Allein im Jahr 2017 führten die Juristen des VdK Saarland knapp 3400 Verfahren in sozialen Fragen. Dabei erstritten sie 1,6 Millionen Euro an Nachzahlungen von Behörden oder gesetzlichen Versicherungsträgern. Die Erfolgsquote der VdK-Juristen liegt bei Anträgen, Widersprüchen, Klagen und Berufungen in einzelnen Rechtsgebieten bei bis zu 75 Prozent.
Mehrmals in der Woche helfen unsere erfahrenen ehrenamtlichen Berater Ratsuchenden in Fällen, in denen nicht unbedingt ein professioneller Jurist nötig ist. Sie unterstützen beispielsweise beim Ausfüllen von Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung sowie bei Fragen zu Rente, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Pflege. Zudem bieten wir Sprechstunden mit Experten zu Patientenrechten und barrierefreiem Umbau von Wohnungen.
Schlagworte Rechtsschutz | Sozialrechtsschutz | VdK-Rechtsschutz | Rechtsberatung | Sozialrecht | Rentenversicherung | Pflegeversicherung | Krankenversicherung | Sozialhilfe | Unfallversicherung
Sozialverband VdK Saarland
Sozialrechtsberatung
Neugeländstraße 11
66117 Saarbrücken
Tel. (0800) 835 7227
rechtsschutz-saar@vdk.de
Für Widerspruch, Klage und Berufung gelten unterschiedliche Eigenanteile, die vom Mitglied zu leisten sind. Bei Bedürftigkeit sind die Kostensätze reduziert. Zur Übersicht.
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