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Für Vereine, Verbände oder Unternehmen bietet der VdK Saarland eine außerordentliche Mitgliedschaft an. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile für Ihre Angestellten oder Mitglieder.
Mit Ihrer Mitgliedschaft fördern Sie den Einsatz für eine sozial gerechte Gesellschaft und die Beratung in sozialen Notlagen. Damit leisten Sie als Unternehmen einen wertvollen Beitrag für die Solidargemeinschaft. Der Sozialverband VdK finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Der VdK Saarland unterhält Sozialberatungszentren in allen Kreisstädten sowie in Saarbrücken. Erfahrene Juristinnen und Juristen sind auf das Sozialrecht spezialisiert und vertreten VdK-Mitglieder bis zum Landessozialgericht. Sie beraten auf Wunsch persönlich, telefonisch oder per Video.
Ihre Angestellten oder Mitglieder können die VdK-Sozialrechtsberatung bei Bedarf wiederholt kostenlos in Anspruch nehmen. Erfolgt eine rechtliche Vertretung durch den VdK, ist eine persönliche Mitgliedschaft notwendig. Die Mindest-Mitgliedschaftsdauer von sechs Monaten ist in diesem Fall nicht Voraussetzung.
Der Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Angestellten oder Mitglieder:
Anzahl Angestellte oder Mitglieder
Jahresbeitrag
bis 10
150 €
11-50
250 €
51-100
350 €
Je weitere angefangene 100
100 €
Gemeinnützige Vereine und Verbände zahlen einen um 100 Euro reduzierten Beitrag, jedoch mindestens 150 Euro.
Flyer-VdK-Mitgliedschaft-Vereine-Unternehmen.pdf (397,83 KB, PDF-Datei)
Sozialverband VdK Saarland
Mitgliederservice
Neugeländstraße 11
66117 Saarbrücken
Tel. (0681) 58459-310
mitglieder.saarland@vdk.de
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