Mitglied werden!

Satzung und Finanzordnung

Hier finden Sie die Satzung und die Finanzordnung des Sozialverbands VdK Saarland e.V. in der aktuell geltenden Fassung. Die Satzung regelt die Richtlinien des Verbands.

Die Satzung und die Finanzordnung des Sozialverbands VdK Saarland e. V. stehen Ihnen nachfolgend zum Download im Format PDF zur Verfügung.


Auszüge aus der Satzung:

Wesen und Zweck des Landesverbandes - § 2

1. Der Landesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral. Er bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

2. Der Landesverband ist eine soziale und sozialpolitische Organisation. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

3. Um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu erreichen und damit dem Gemeinwohl zu dienen, soll der Zweck des Landesverbandes vornehmlich erreicht werden durch:

a) Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung,

b) Beratung, Vertretung und Betreuung des in § 3 Abs. 1 genannten Personenkreises in sozialversicherungs-, behinderten-, entschädigungs-, versorgungs-, sozialhilfe- und anderen sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in der Altenhilfe und Altenarbeit.

c) Förderung der Prävention und Rehabilitation,

d) Interessenvertretung der schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Förderungen der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sowie der Beauftragten der Arbeitgeber.

e) Förderung von Maßnahmen in der Geriatrie und Gerontologie,

f) Förderung des behinderten- und altengerechten Wohn- und Siedlungswesens sowie der barrierefreien Umweltgestaltung,

g) Durchführung von Bildungs- und Schulungsveranstaltungen,

h) Förderung des Behindertensports

i) Herstellung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen einschließlich des Einsatzes geeigneter Kommunikationshilfen zur Teilhabe und Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben,

j) Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen,

k) Stärkung der Rechte von Patienten und Pflegebedürftigen,

l) Einflussnahme, gegebenenfalls durch Einsatz von Rechtsmitteln, zur Umsetzung gesetzgeberischer Vorhaben.

[...]


Schlagworte VdK Saarland | Satzung | Finanzordnung

Kontakt

Sozialverband VdK Saarland
Mitglieder-Service
Neugeländstraße 11
66117 Saarbrücken
Telefon (0681) 58459-310
mitglieder.saarland@vdk.de

Beitrittserklärung:

Hier die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen, und unterschrieben an uns zurückschicken:

Mitgliedsbeiträge:

Einzelmitgliedschaft: monatlich 6 Euro
Familienmitgliedschaft: monatlich 9,50 Euro

Mitglieder, die die VdK-Zeitung zusätzlich zehn Mal im Jahr in gedruckter Form erhalten möchten, zahlen einen um 0,25 € erhöhten Beitrag.

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.


Der VdK Saarland
Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl arbeitet an einem Notebook.
Der VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern bundesweit und mehr als 58.000 im Saarland Deutschlands größter Sozialverband. Er ist unabhängig, aber nicht unpolitisch. Erfahren Sie mehr.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.