Wie wir beraten

Sie brauchen Hilfe bei sozialrechtlichen Problemen? Bei uns arbeiten professionelle Juristinnen und Juristen mit Ehrenamtlichen Hand in Hand.

Der Weg zur Beratung

  1. Termin vereinbaren

    Kontaktieren Sie uns über unser Service-Telefon unter der kostenlosen Nummer Externer Link:0800 835 7227

    Das Service-Telefon ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 14.30 Uhr für Sie da. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter Externer Link:+49 681 58459 100.

    Falls Sie fristwahrend Widerspruch oder Klage einlegen müssen, nutzen Sie unsere Mustervorlagen.

    Unmittelbar nach dem Gespräch erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht per E-Mail.

  2. Unterlagen einreichen

    Schicken Sie uns bitte vor dem Beratungstermin alle Unterlagen als Kopie per Post oder E-Mail an das jeweilige Sozialberatungszentrum. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite unserer Sozialberatungszentren.

  3. Telefonische oder persönliche Beratung

    In einem Erstgespräch geben wir Ihnen eine Einschätzung zu Ihren individuellen Erfolgsaussichten. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir weitere notwendige Schritte, geben Auskunft zu den Folgen eines Verfahrens und beantworten Ihre Fragen.

  4. Wie es weitergeht

    Wenn Sie das wünschen, führen wir für Sie ein Verfahren – gegebenenfalls bis vor das Landessozialgericht.

Häufige Fragen zur Beratung

Unser Team der Sozialrechtsberatung berät VdK-Mitglieder, hilft ihnen dabei Widersprüche zu begründen, vertritt gegenüber Behörden und Versicherungsträgern und begleitet in Klageverfahren bis vor das Landessozialgericht.

In allen Sozialberatungszentren stehen Ihnen im Sozialrecht erfahrene Juristinnen und Juristen zur Seite. Ehrenamtliche Berater arbeiten Hand in Hand mit den VdK-Juristen zusammen und leiten Fälle an die VdK-Juristen weiter, sobald ein Verfahren nötig sind. Die Ehrenamtlichen unterstützen beispielsweise beim Ausfüllen von Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung sowie bei Fragen zu Rente, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Patientenrechten.

Für VdK-Mitglieder ist die Sozialrechtsberatung kostenlos. Wenn es zu einem Verfahren kommt, klären wir mit Ihnen die Höhe der Kosten, die daraus entstehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, klären wir, ob diese für Ihr finanzielles Risiko einspringt. 

Wenn Sie das Verfahren gewinnen, entstehen Ihnen keine Kosten. Diese muss der Gegner tragen. Gewinnt dieser, so hängt Ihr maximales Kostenrisiko von mehreren Faktoren ab. 

Die meisten unserer Mandanten sind bedürftig nach Externer Link:§ 53 Abgabenordnung. Für sie fallen höchstens folgende Kosten an: 

  • Widerspruch – 30 Euro
  • Klage – 50 Euro
  • Berufung – 70 Euro

Wenn Sie länger als fünf Jahre ununterbrochen Mitglied sind, halbieren sich die genannten Pauschalbeiträge. Besteht diese Mitgliedschaft länger als zehn Jahre, entfallen die oben genannten Pauschalbeiträge ganz.

Gelten Sie nicht als bedürftig nach § 53 Abgabenordnung, gelten folgende Kostensätze:

  • Widerspruch – 235,40 Euro
  • Klage – 406,60 Euro
  • Berufung – 502,90 Euro