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Eine Rehabilitation können nur Menschen mittleren Alters machen? Falsch! Speziell für alte Patientinnen und Patienten gibt es ein Angebot mit einigen Besonderheiten: die geriatrische Rehabilitation.
Eine Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Ziel ist es, so schnell wie möglich wieder aktiv zu werden und im Alltagsleben so gut wie möglich zurechtkommen.
Ein Elternteil unterzieht sich einer Operation oder nimmt an einer Reha teil – wer kümmert sich um Haushalt und Kinder? Dann kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse oder dem Rehabilitationsträger beantragt werden.
Die Mehrheit der Deutschen ist gegen die verschiedensten Krankheiten geimpft. Die Impfquote für Hepatitis-B liegt laut Statistischem Landesamt bei Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz mit 94,5 Prozent sogar über dem Bundesdurchschnitt. Doch wer zahlt für welche Impfung?
Nach vielen Erkrankungen oder Eingriffen sind weitere Behandlungsmaßnahmen notwendig, um wieder auf die Beine zu kommen. Eine Möglichkeit sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, umgangssprachlich auch „Kuren“ genannt.
Als Rehabilitation wird die Bestrebung bezeichnet, einen Menschen wieder in seinen optimalen früheren Zustand zu versetzen. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Rehabilitation als Wiedereingliederung in das berufliche Leben (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), sozialer Rehabilitation,die eine Eingliederung in den Alltag und die Gesellschaft ermöglichen soll und in
unterhaltsichernde und andere ergänzende Leistungen.
Soziale Rechte in Deutschland bieten Bürgern Schutz und Sicherheit in bestimmten Lebenslagen. Wenn die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind, so hat man auch ein Recht darauf. Doch wo Rechte sind, bestehen in der Regel auch Pflichten.
Eigentlich wird der Begriff der Kur nicht mehr verwendet. Vielmehr ist jetzt die Rede von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ein Anspruch auf diese Leistungen ist beim Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen mittlerweile auch gesetzlich geregelt.
Je nach Alter, Geschlecht und dem jeweiligen Krankheitsbild haben Krankenversicherte Anspruch auf die Durchführung ärztlicher Präventionsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten inzwischen umfangreiche Früherkennungsprogramme an.
Mit der bundesweiten VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ richtet sich der VdK an die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen. Herzstück der Kampagne ist die „Landkarte der Barrieren“. Mitmachen ist einfach: Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie auf www.weg-mit-den-barrieren.de ein.
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Schulungen 2021 für Schwerbehindertenvertreter geben wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt.
Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz schult ehrenamtliche Richter. Mehr Infos
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