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Die Mehrheit der Deutschen ist gegen die verschiedensten Krankheiten geimpft. Die Impfquote für Hepatitis-B liegt laut Statistischem Landesamt bei Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz mit 94,5 Prozent sogar über dem Bundesdurchschnitt. Doch wer zahlt für welche Impfung?
Nach vielen Erkrankungen oder Eingriffen sind weitere Behandlungsmaßnahmen notwendig, um wieder auf die Beine zu kommen. Eine Möglichkeit sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, umgangssprachlich auch „Kuren“ genannt.
Als Rehabilitation wird die Bestrebung bezeichnet, einen
Menschen wieder in seinen optimalen früheren Zustand zu versetzen.
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation, Rehabilitation als Wiedereingliederung in das
berufliche Leben (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
sozialer Rehabilitation,die eine Eingliederung in den Alltag und
die Gesellschaft ermöglichen soll und in
unterhaltsichernde und andere ergänzende Leistungen.
Soziale Rechte in Deutschland bieten Bürgern Schutz und Sicherheit in bestimmten Lebenslagen. Wenn die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind, so hat man auch ein Recht darauf. Doch wo Rechte sind, bestehen in der Regel auch Pflichten.
Eigentlich wird der Begriff der Kur nicht mehr verwendet. Vielmehr ist jetzt die Rede von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ein Anspruch auf diese Leistungen ist beim Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen mittlerweile auch gesetzlich geregelt.
Je nach Alter, Geschlecht und dem jeweiligen Krankheitsbild haben Krankenversicherte Anspruch auf die Durchführung ärztlicher Präventionsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten inzwischen umfangreiche Früherkennungsprogramme an.
Mit der bundesweiten VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ richtet
sich der VdK an die politisch
Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen. Herzstück der
Kampagne ist die „Landkarte der Barrieren“. Mitmachen ist einfach:
Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie auf www.weg-mit-den-barrieren.de
ein.
Die Geschäftstellen der Kreisverbände befinden sich
flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie eine Liste
unserer
Kreisverbände
Der Sozialverband VdK
Rheinland-Pfalz schult die Vertrauensleute der
Schwerbehinderten.
Schulungstermine 2018
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz Schulungen für ehrenamtliche Richter. Die neuen Termine für die Sozialrichterschulung.
Das VdK-Hotel "Haus Oberwinter" liegt in traumhafter Umgebung
oberhalb von Oberwinter mit Blick auf den Rhein.
www.haus-oberwinter.de
Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz bietet für seine Mitglieder Beratung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts.
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