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In der Corona-Krisenzeit ist es wichtiger denn je, Künstlerinnen und Künstler finanziell zu unterstützen. Abgesagte Konzerte, geschlossene Theater, keine Veranstaltungen - vielen ist ihr Einkommen weggebrochen. Seit Januar 1983 sind mit der Künstlersozialversicherung selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zumindest gesetzlich sozialversichert.
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz genießen Selbständige in Kunst und Publizistik einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmer. Ihr Vorteil: Auch sie zahlen nur etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge und dennoch steht ihnen der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zur Verfügung. Der Monatsbeitrag an die Künstlersozialkasse (KSK) hängt von der Höhe des Arbeitseinkommens ab.
Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter wie zum Beispiel Galerien, Theater, Musikschulen, Rundfunkanstalten und Verlage sowie durch einen Bundeszuschuss finanziert. Die staatliche Förderung richtet sich an selbständige, erwerbsmäßig tätige Künstler und Publizisten, weil diese Berufsgruppe sozial oftmals schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das hat nicht nur sozialpolitische Gründe, sondern ist auch kulturpolitisch als Errungenschaft zu sehen: Mit der Absicherung wurde die Aufgabe von Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Das Gesetz beruht auf der Grundidee, dass die freischaffenden Kreativen soziale Sicherheit brauchen. Museen, Theater, Musik, Literatur, Film und Fernsehen – all diese sind wichtig, um uns zu inspirieren und die Gesellschaft in Kunst und Kultur voranzubringen.
Marlen Holnick
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