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Wer einen Freiwilligendienst ableistet ist weder rein ehrenamtlich tätig noch in einem Anstellungsverhältnis. In dieser Zwischenposition ist es gut zu wissen, dass man vom Schutz der gesetzlichen Sozialversicherungen profitiert.
Arbeit ist heutzutage für viele Menschen mehr als nur der reine Broterwerb. Durch den Beruf ist man nicht nur ökonomisch sicher, sondern hat auch noch soziale Kontakte und ein gestärktes Selbstwertgefühl, das zur Gesundheit beiträgt. Im Regelfall verbringen wir acht Stunden am Tag an unserem Arbeitsplatz, also einen großen Teil unserer Wachphase. Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens geworden.
Rheinland-Pfalz ist ein Land der Auspendler. Knapp 300.000 Menschen wohnen in Rheinland-Pfalz und arbeiten außerhalb, nur bei etwas mehr als halb so vielen Menschen ist es umgekehrt.
Egal ob Bandscheibenvorfall oder Krebserkrankung: Wer nach monatelanger Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, kann selten einfach dort anfangen, wo er vor der Krankheit aufgehört hat. Das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Betroffene dabei, in kleinen Schritten wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.
Nur ein unachtsamer Moment, und schon ist es passiert. Jeden Tag kommt es zu Unfällen in Betrieben. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfangreich; es ist aber teils schwierig, sie auch zu erhalten. Was bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unternommen werden muss, erklärt unser Thema des Monats.
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von bis zu sechs Wochen für jede Krankheit. Der Anspruch auf die volle Entgeltfortzahlung von sechs Wochen gegenüber dem Arbeitgeber entsteht unter bestimmten Voraussetzungen
Nachfolgend werden die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht auf Leistungen aus Direktversicherungen und Betriebsrenten näher beleuchtet sowie die Besonderheiten für andere Versorgungsbezüge etwa für Pensionskassen, ausgeschiedene Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und Abtretungen aufgezeigt.
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet, stellt sich die Frage nach dem Sozialversicherungsschutz. Entscheidend für die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer im Entsende- oder Tätigkeitsstaat der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das Vorliegen der Voraussetzungen einer Entsendung im Rechtssinn.
Um zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen zu schaffen, werden Anreize gebildet wie beispielsweise der Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung, die im Sozialgesetzbuch III gesetzlich geregelt sind.
Ob Arbeitsunfall, Krebserkrankung, Bandscheibenvorfall oder psychische Erkrankung – es gibt viele Risiken, längerfristig arbeitsunfähig zu erkranken. Um den Wiedereinstieg zur Vermeidung von Rückfällen
behutsamer zu gestalten, kann während einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit eine so genannte stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt werden.
Weil die Deutschen immer älter werden, müssen nun alle länger arbeiten. Doch gerade ältere Arbeitslose haben es auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat im Wesentlichen drei Ziele: Prävention, Rehabilitation und Integration.
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Schulungen 2021 für Schwerbehindertenvertreter geben wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt.
Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz schult ehrenamtliche Richter. Mehr Infos
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