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Für den Notfall: Notfallregister

Europäisches Notfallregister für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Bei der Flut im Ahrtal gab es über 130 Todesopfer – darunter auch zwölf Pflegebedürftige, die sich nicht selbst retten konnten. Ein Problem für die Rettungskräfte war, dass sie oft nicht wissen, in welchen Häusern oder Wohnungen hilfsbedürftige Menschen leben. Dafür gibt es nun das europäische Notfallregister. Alles Wissenswerte hierzu klärt unser Sozialrechtstipp.

Ein brennender Hauseingang. Die Tür ist geöffnet. Zu sehen ist ein Feuerwehrmann und ein Schlauch, der das Feuer löscht.
Europäisches Notfallregister für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen © Freepik / partystock

Grundsätzlich ist es besonders für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen wichtig, auf jegliche Notfälle so gut wie möglich vorbereitet zu sein. Zunächst einmal gilt es, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um die Zeit bis zur Rettung zu überbrücken. Doch damit einen die Rettungskräfte überhaupt finden, war man bislang auf Nachbarn angewiesen oder musste sich selbst bemerkbar machen.

Doch seit Ende letzten Jahres gibt es das europäische Notfallregister, in dem man sich registrieren lassen kann. Die dort eingestellten Daten liefern den Behörden sowohl bei der präventiven Planung als auch im akuten Notfall wichtiges Wissen zur Einsatzplanung. Erfasst werden neben der Adresse auch Name, Geburtsdatum, Telefon, Körpergröße, Gewicht, Wohnsituation und medizinische Besonderheiten.

Sollte es dann zum Beispiel zu einem längeren Stromausfall kommen oder ein anderer Katastrophenfall eintreten, können Rettungskräfte die Personen schneller finden und ihre spezifischen Bedürfnisse besser berücksichtigen, zum Beispiel, ob sie auf ein Sauerstoffgerät angewiesen sind.

Die Datenabfrage ist nur zulässig von registrierten und verifizierten Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, der Polizei, den Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und deren verpflichteten Hilfsorganisationen, sowie in eingeschränktem Umfang (nur Name, Adresse) von registrierten Personen mit stromabhängiger, lebenserhaltender Technik wie zum Beispiel Heimbeatmung oder -dialyse an die Stromnetzbetreiber als sogenannte kritischer Infrastruktur (KRITIS).

Jeder Zugriff und jede Abfrage werden protokolliert. Die abrufende Stelle ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, für die Rechtmäßigkeit des Abrufs, der Verarbeitung und der Speicherung. Im Register werden Daten zu Ihrer Person, Erreichbarkeit, Wohnsituation, Gesundheitsdaten, individuelle Bedarfe und ein Notfallkontakt (sofern gewünscht) erfasst.

Wichtig zu wissen ist, dass es grundsätzlich in der Eigenverantwortung aller Bürger liegt, sich auf den Notfall vorzubereiten. Mit der Eintragung ins Notfallregister sind keinerlei Rechte verbunden, zum Beispiel zuerst gerettet zu werden. Die Behörden und Einsatzkräfte entscheiden immer nach eigenem Ermessen; aber durch das Notfallregister können sie diese Entscheidungen besser treffen.