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Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wechseln bis zur Rente mehrmals den Job. In manche neue Tätigkeit kann man sich selbstständig einarbeiten. Aber wenn man eine Stelle mit höheren Anforderungen anstrebt oder in ein anderes Berufsfeld wechselt, braucht man die passende Weiterbildung. Deshalb ist es gut zu wissen, wann und wie Weiterbildung gefördert werden.
Die Suche nach der passenden Weiterbildung fördert schnell eine große Auswahl an Wahlmöglichkeiten zutage, je nach persönlichem Vorlieben kann eine Wochenendfortbildung gebucht werden, ein berufsbegleitender Studiengang oder der beliebte Bildungsurlaub.
Eine Gemeinsamkeit haben sie jedoch alle: Sie kosten Geld. Die Beträge variieren abhängig vom gewählten Anbieter, die Volkshochschulen sind dabei die kostengünstigste Alternative. Was aber, wenn das Gewünschte nur an einer privaten Hochschule verfügbar ist? Die Kosten dort belaufen sich schnell auf fünfstellige Summen.
Doch zumindest ein Teil der Kosten ist förderfähig, sprich öffentliche Stellen beteiligen sich an der Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme. Je nach den eigenen Einkommensverhältnissen kommen hier verschiedene Fördermöglichkeiten in Frage.
Das Thema des Monats April 2021 gibt einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten für Menschen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und sich weiterqualifizieren wollen.
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine berufsbezogene Weiterbildung mithilfe der sogenannten Bildungsprämie teilweise zu finanzieren. Die Bildungsprämie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Prämiengutschein und dem Spargutschein.
Grundsätzlich förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, sofern diese außerhalb des Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Aber auch Kurse im Bereich Grundbildung, Sprachen oder IT können gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Weiterbildungen, die
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Über den Prämiengutschein werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren übernommen, die anderen 50 Prozent müssen von der Teilnehmerin beziehungsweise dem Teilnehmer selbst aufgebracht werden. Die Prämie kann nicht eingesetzt werden, um Verpflegungs- und Übernachtungskosten abzudecken, auch nicht für anfallende Fahrtkosten.
Über den Spargutschein können vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass ein Ansparguthaben im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes vorhanden ist. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt bestehen, zudem besteht die Möglichkeit, das Guthaben der/des Ehe- oder Lebenspartner:in zu nutzen.
Der Spargutschein kann eingesetzt werden, ohne dass der Prämiengutschein beansprucht wird. Er kann aber auch für eine andere Weiterbildung eingesetzt werden. Das vorzeitig entnommene Guthaben muss innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite zur Bildungsprämie
Der QualiScheck ist eine finanzielle Fördermaßnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfonds. Die Zielgruppe sind abhängige Beschäftigte, sofern sie nicht
Mit dem QualiScheck können einmal pro Jahr 60 Prozent der entstandenen Kosten erstattet werden, höchstens jedoch 600 Euro pro Weiterbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Schulungs- oder Seminarkosten zunächst selbst begleichen und bekommen die Fördersumme anschließend ausbezahlt.
Gefördert werden in Rheinland-Pfalz Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro, beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Personen mit einem Einkommen unter diesen Grenzen können nur gefördert werden, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer). Für Personen, die diese Einkommensgrenze nicht erreichen, ist alternativ eine Förderung durch die Bildungsprämie möglich.
Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die weniger als 100 Euro kosten. Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Man muss den QualiScheck beantragen, bevor man sich zu der Weiterbildung anmeldet — nicht umgekehrt.
Nicht jeder kann eine solche Weiterbildung anbieten: nur bestimmte Bildungsträger werden unterstützt. Dazu zählen:
Den QualiScheck kann man beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen. Alle Antragstellenden müssen ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen, und wenn die Anmeldung zur Weiterbildung noch nicht erfolgt ist. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bis zum 30. Juni 2022, dem Ende der laufenden ESF-Förderperiode, vollständig abgeschlossen sein.
Wer mehr erfahren möchte, wendet sich am besten direkt an die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Mainz. Ein Antragsformular findet man auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds; es kann auch über die Beratungshotline angefordert werden: Tel. 0800/5888432.
Durch das Qualifizierungschancengesetz sollen solche Weiterbildungen gefördert werden, die Arbeitnehmer:innen auf den Wandel in der Arbeitswelt vorbereiten und für ihn qualifizieren sollen.
Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Beratung vor, nicht aber zur Förderung einer Maßnahme. Die Fortbildung muss darauf ausgelegt sein, dass Bestehen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung tragen. Darunter können zum Beispiel Unterweisungen in der Nutzung technischer Neuerungen in herkömmlichen Berufen fallen.
Darüber hinaus gelten folgenden Voraussetzungen:
Der Arbeitgeber hat sich im angemessenen Umfang an den Weiterbildungskosten zu beteiligen, ausgenommen hiervon sind sehr kleine Betriebe.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen:
Sonderregelungen bestehen für Mitarbeiter:innen über 45 Jahren und Schwerbehinderte. Für sie werden in allen Unternehmen unter 250 Mitarbeiter:innen bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist nur nach vorheriger Beratung und Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Bundesagentur.
Die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer hat weder einen Anspruch auf Förderung durch die Bundesagentur, noch darauf, vom Arbeitgeber für eine berufliche Weiterbildung freigestellt zu werden.
Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung werden besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei unterstützt, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.
Gefördert werden kann dabei ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch, ein Auswahlverfahren entscheidet über die Stipendiaten:innen.
Bewerbungen sind möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Gezahlt wird ein monatlicher Betrag sowie Büchergeld. Darüber hinaus kann eine Betreuungspauschale bei vorhandenen Kindern unter zehn Jahren gewährt werden.
Weitere Informationen gibt es hier.
Nadine Gray
Schlagworte Weiterbildung | Förderung | QualiScheck
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