18. Oktober 2017

Bestattung: Rechtzeitig vorsorgen

Wer sich nicht zu Lebzeiten kümmert, hat das Nachsehen

Den Schutz der Menschwürde zu Lebzeiten garantiert Artikel 1 des Grundgesetzes. Doch haben wir auch ein Recht, in Würde aus dem Leben zu treten, sprich auf eine würdevolle Bestattung? Diese Frage spielt auch im Sozialrecht eine Rolle.

Nur, wer die nötige Vorsorge getroffen hat, kann sich ein Grab nach seinen Wünschen leisten. | © Pixabay.com

Viele Menschen machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken, wie sie später bestattet werden möchten. Das heißt, sie entscheiden sich für eine bestimmte Vorsorge in Form einer Geldrücklage, einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags.

Hier ist wichtig: Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff staatlicher Behörden rechtlich gesehen sicher. Um Heimkosten zu decken, versuchen manche Sozialämter dennoch, Leistungsberechtigte zur Auflösung der Bestattungsvorsorge zu drängen.

Urteile schützen Erspartes

Das Bundessozialgericht hat jedoch 2008 entschieden, dass dem Wunsch eines Menschen, für seine Bestattung und die anschließende Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen ist. Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags für eine angemessene Bestattung und Grabpflege sei daher als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen anzusehen. Dabei ist die gewünschte Art der Bestattung zu berücksichtigen. Richtwert könnten dabei die gängigen Kosten einer örtlichen Bestattung sein.

Gesetzlich ist seit Juli 2017 neu geregelt, dass die Beiträge für eine angemessene Sterbegeldversicherung als Bedarf in der Sozialhilfe anzuerkennen sind, wenn diese Versicherung bereits vor dem Bezug der Sozialhilfeleistungen abgeschlossen wurde. Ein angemessener und frühzeitig abgeschlossener Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut ist derzeit die sicherste Vorsorge.

Ergibt es sich im Einzelfall, dass keine Rücklagen vorhanden sind und keine Vorsorge für den Todesfall getroffen wurde, muss der Sozialhilfeträger die Kosten für die Bestattung tragen. Vorausgesetzt, es gibt keine Person, die verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Wer also sicher gehen will, dass er würdevoll und nach seinen Wünschen bestattet wird, der sollte bereits zu Lebzeiten vorsorgen.

Ida Schneider

Schlagworte Bestattung | Vorsorge | Vertrag

Eine Frau sitzt mit einem Paar am Tisch.
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